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Regionalregierung legt Förderregelung für ländliche Entwicklung im Rahmen des PEPAC fest

Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat die Verordnung Nr. 276/2026 veröffentlicht, die die Finanzierungsregeln für lokale Entwicklungsmaßnahmen auf Madeira festlegt.

Die Verordnung Nr. 276/2026 wurde veröffentlicht, die das Anwendungsregime für die Intervention F.7.1 des Strategischen Plans der Gemeinsamen Agrarpolitik (PEPAC) für die Autonome Region Madeira festlegt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, lokale Entwicklungsstrategien (LES) in ländlichen Gebieten zu unterstützen und umfasst verschiedene Investitionstypen.

Interventionsbereiche und Begünstigte

Die Unterstützung ist für Gebiete bestimmt, die von zwei lokalen Aktionsgruppen (LAGs) verwaltet werden:

  • ACAPORAMA: Gemeinden Câmara de Lobos, Machico, Santa Cruz und Porto Santo.
  • ADRAMA: Gemeinden Ribeira Brava, Ponta do Sol, Calheta, Porto Moniz, São Vicente und Santana.

Die Unterstützungsarten umfassen:

  • F.3.1.1: Unterstützung für KMU und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (Diversifizierung, Tourismus, Unternehmensgründung).
  • F.3.1.2: Grundlegende Dienstleistungen für die ländliche Bevölkerung (soziale Unterstützung, Kulturerbe, Digitalisierung).
  • F.3.1.3: Erneuerbare Energien, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft.
  • F.3.1.4: Zusammenarbeit für die lokale Entwicklung.
  • F.3.1.5: Ausbildung und Information für lokale Entwicklungsakteure.

Die Unterstützung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, mit einer Kofinanzierung von 85% durch den ELER und 15% aus dem Regionalhaushalt. Die Fördersätze variieren je nach Art der Operation zwischen 30% und 80%.

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