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Regionalregierung passt Imkereiförderung im Rahmen von PEPAC an

Änderungen der Verordnung Nr. 162/2025 zielen darauf ab, betriebliche Engpässe zu mildern und Zahlungsfristen für Imker auf Madeira zu klären.

Die Verordnung Nr. 233/2026 des Regionalsekretariats für Landwirtschaft und Fischerei nimmt die zweite Änderung der Anwendungsregelung für die Intervention F.3.3 - Unterstützung der Imkerei vor, die in das PEPAC Portugal für die Autonome Region Madeira integriert ist.

Angesichts der betrieblichen Engpässe im ersten Jahr der Anwendung, die die Genehmigung von Anträgen und die Einreichung von Zahlungsanträgen für 2025 verzögerten, hat die Regionalregierung neue Regeln festgelegt:

  • Elektronische Einreichung: Zahlungsanträge müssen über ein elektronisches Formular auf dem Landwirtschaftsportal oder dem Portal des IFAP, I. P. eingereicht werden.
  • Fristen: Der jährliche Einreichungszeitraum wird jährlich vom IFAP, I. P. festgelegt und bekannt gegeben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in Ausnahmefällen.
  • Übergangsregelung: Für Anträge aus dem Jahr 2025 wird das IFAP, I. P. einen spezifischen Einreichungszeitraum festlegen, der von den ursprünglichen Fristen losgelöst ist.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und wirkt rückwirkend auf das Datum der Verordnung Nr. 162/2025.

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