Die Verordnung Nr. 394/2026 legt die Hinzufügung der Vergütungsbasis 30 zu den Gehaltstabellen für Arbeiter und Lotsentechniker der Hafenverwaltung Madeiras fest, rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Die Regionalregierung von Madeira, durch die Regionalsekretariate für Wirtschaft und Finanzen, veröffentlichte die Verordnung Nr. 394/2026 vom 10. August, die eine bedeutende Änderung der Vergütungstabellen der APRAM - Verwaltung der Häfen der Autonomen Region Madeira, S.A., einführt.
Die Verordnung fügt die Vergütungsbasis 30 zu den Tabellen für Grundgehälter und Tageszulagen hinzu, die für zwei verschiedene Gruppen gelten:
Diese Änderung, die sich aus der relativen Veränderung im Vergleich zur vorherigen Vergütungsbasis (Basis 29) ergibt, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Gehaltsstruktur des öffentlichen Unternehmens, das die Häfen, Kais und Marinas der Region verwaltet, zu aktualisieren.
Das veröffentlichte Dokument enthält auch eine Berichtigungserklärung Nr. 27/2026 des Regionalsekretariats für Finanzen, die die Verordnung erneut veröffentlicht und Anhang III veröffentlicht, der in der ursprünglichen Veröffentlichung im Amtsblatt ausgelassen worden war.
Mit diesem Update werden die Anhänge I und III der Verordnung Nr. 507/2025 vom 3. September, die die vorherigen Tabellen enthielten, aufgehoben.
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