Drei Tarifverträge mit neuen Gehaltstabellen veröffentlicht
Das Amtsblatt veröffentlicht drei Tarifverträge, die neue Arbeitsbedingungen und Mindestgehaltstabellen für die chemische Industrie, das Rechnungswesen und den Elektrosektor festlegen.
Drei Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen und vor allem die Mindestgehaltstabellen für Tausende von Arbeitnehmern in verschiedenen Branchen überarbeiten, wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Instrumente ist ein notwendiger Schritt für ihre Anwendung.
Die veröffentlichten Vereinbarungen sind:
- Tarifvertrag zwischen APQuímica - Portugiesischer Verband der Chemie, Petrochemie und Raffination und anderen und der Föderation der Gewerkschaften der Industrie, Energie und Verkehr - COFESINT und anderen (Gehaltsänderung und andere). Dieser Tarifvertrag deckt die chemische Industrie ab und gilt für etwa 600 Unternehmen und 22.500 Arbeitnehmer. Er legt neue Gehaltstabellen fest (mit Werten zwischen 920 € und 1.713,81 € je nach Gruppe und Unternehmensumsatz), aktualisiert die Essenszulage auf 6,47 € und die Ausfallzulage auf 37,26 €. Er tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
- Tarifvertrag zwischen APECA - Portugiesischer Verband der Buchhaltungs- und Verwaltungsunternehmen und der Gewerkschaft der Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor - SITESE (Gehaltsänderung und andere). Er gilt für Buchhaltungs-, Steuer- und Verwaltungsunternehmen und betrifft potenziell 12.000 Arbeitgeber und 80.000 Arbeitnehmer. Er legt eine neue Gehaltstabelle fest (von 920 € bis 1.300 €), führt das Recht auf Freistellung am Geburtstag ein und überarbeitet die Regeln für Dienstalterszulagen. Er gilt ab dem 1. Juni 2026.
- Tarifvertrag zwischen dem Portugiesischen Verband der Unternehmen des Elektro- und Elektroniksektors und FE - Föderation der Ingenieure und anderen – Berichtigung. Diese Veröffentlichung besteht aus der Berichtigung einer zuvor veröffentlichten Tabelle der monatlichen Mindestvergütungen (in BTE Nr. 23/2026), wobei die Auflistung der Berufskategorien und der jeweiligen Gehälter, die zwischen 960 € und 3.320 € liegen, korrigiert wird. Die Essenszulage bleibt bei 8,50 € und die Dienstalterszulage bei 42,81 €.
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