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Regionalregierung ändert Zahlungsplan für Bauüberwachung des Zentralkrankenhauses Madeira

Eine gemeinsame Verordnung der Finanz- und Ausrüstungsressorts verteilt die Budgetlasten in Höhe von 8,18 Millionen Euro für die Bauüberwachungs- und Koordinierungsdienste des neuen Krankenhauses neu.

Die Regionalregierung von Madeira hat eine Änderung des Zahlungsplans für den Bauüberwachungs- und Koordinierungsvertrag des Zentralkrankenhauses Madeira genehmigt. Die Maßnahme ist in der Verordnung Nr. 353/2026 enthalten, die von den regionalen Sekretären für Finanzen sowie für Ausrüstung und Infrastruktur unterzeichnet wurde.

Das Dokument ändert und verteilt die Haushaltslasten neu, die in der Verordnung Nr. 226/2026 vom 6. Juni vorgesehen waren, wobei der Gesamtwert des Vertrags unverändert bei 8.182.962,41 Euro (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) bleibt. Der betreffende Vertrag trägt den Titel "ZENTRALKRANKENHAUS MADEIRA - BAUÜBERWACHUNGS- UND KOORDINIERUNGSDIENSTE" und hat die Verfahrensnummer 6/2020.

Die neue Verordnung legt einen detaillierten Zahlungskalender fest, der sich bis zum Wirtschaftsjahr 2040 erstreckt. Die bedeutendsten Beträge konzentrieren sich auf die Jahre 2027 bis 2030, wobei die jährlichen Werte eine Million Euro übersteigen. Ab 2031 sind die jährlichen Beträge deutlich niedriger.

Hier die Details des neuen Haushaltsplans:

  • Wirtschaftsjahr 2020: 0,00 €
  • Wirtschaftsjahr 2021: 149.532,50 €
  • Wirtschaftsjahr 2022: 670.020,00 €
  • Wirtschaftsjahr 2023: 802.790,00 €
  • Wirtschaftsjahr 2024: 799.153,65 €
  • Wirtschaftsjahr 2025: 808.052,50 €
  • Wirtschaftsjahr 2026: 615.330,00 €
  • Wirtschaftsjahr 2027: 907.380,21 €
  • Wirtschaftsjahr 2028: 1.095.240,00 €
  • Wirtschaftsjahr 2029: 1.095.240,00 €
  • Wirtschaftsjahr 2030: 1.003.970,00 €
  • Wirtschaftsjahr 2031: 37.800,57 €
  • Wirtschaftsjahr 2032: 37.800,57 €
  • Wirtschaftsjahr 2033: 37.800,57 €
  • Wirtschaftsjahr 2034: 37.800,57 €
  • Wirtschaftsjahr 2035: 37.800,57 €
  • Wirtschaftsjahr 2036: 9.450,14 €
  • Wirtschaftsjahr 2037: 9.450,14 €
  • Wirtschaftsjahr 2038: 9.450,14 €
  • Wirtschaftsjahr 2039: 9.450,14 €
  • Wirtschaftsjahr 2040: 9.450,14 €

Die Verordnung legt außerdem fest, dass der für jedes Jahr festgelegte Betrag um den Saldo des Vorjahres erhöht werden kann. Für das Wirtschaftsjahr 2026 ist die Ausgabe durch eine spezifische Position im Haushalt der Autonomen Region Madeira (RAM) gedeckt. Die für die Jahre 2027 bis 2040 erforderlichen Mittel werden in die jeweiligen jährlichen Haushaltsvorschläge aufgenommen.

Die Verordnung tritt am auf ihre Veröffentlichung im Amtsblatt folgenden Werktag in Kraft.

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