Regierung genehmigt Anpassung von 120.000 Euro für psychische Gesundheitsprojekt, finanziert durch Aufbau- und Resilienzfazilität
Das Regionalsekretariat für Gesundheit und Zivilschutz verteilt Haushaltslasten im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans für psychiatrische Einheiten neu, mit einem Nettozuwachs von 120.900 Euro.
Das Regionalsekretariat für Gesundheit und Zivilschutz hat eine Umverteilung und Änderung der Haushaltslasten für die Investition in Integrierte Kontinuierliche Psychiatrische Versorgung genehmigt, die durch den Aufbau- und Resilienzplan (ARP) finanziert wird.
Die Verordnung Nr. 422/2026 ermöglicht Anpassungen in der finanziellen Durchführung des Projekts, das den Bau, die Erweiterung oder die Renovierung von Infrastrukturen zur Schaffung neuer Wohnheime zum Ziel hat, nämlich Wohnheime mit maximaler Unterstützung, autonome Wohnheime und Wohnheime für Autonomietraining.
Der nun genehmigte Gesamtbetrag beläuft sich auf 5.076.500,00 €, was einem Nettozuwachs von 120.900 Euro gegenüber dem vorherigen Betrag von 4.955.600 Euro entspricht. Diese Änderung ergibt sich aus einer Kürzung von 359.100 Euro in einem der vertraglich vereinbarten Projekte und einer Aufstockung von 480.000 Euro in einem anderen Projekt, das von derselben Investition abgedeckt wird.
Der Großteil der Mittel (4.569.727,50 €) ist für die Ausführung im Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehen.
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