Zwei Verordnungen genehmigen die Verteilung von Haushaltsmitteln für den Erwerb eines Netzwerks zur Überwachung von Fließgewässern und eines integrierten Videoüberwachungssystems für Waldbrände.
Die Regionalregierung hat durch zwei Verordnungen die Verteilung von Haushaltsmitteln für zwei entscheidende Projekte zur Umweltprävention und -überwachung genehmigt. Die gemeinsame Investition beläuft sich auf über 4,6 Millionen Euro.
Die genehmigten Projekte sind wie folgt:
Zu den Werten beider Verträge kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Die Beträge für 2027 werden in den jeweiligen Haushaltsentwürfen eingetragen.
Eine 100%ige finanzielle Unterstützung für Wiederaufforstung und die Wiederherstellung von durch Brände, Schädlinge oder Naturkatastrophen betroffenen Waldflächen wurde genehmigt.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat das Regelwerk für die Beantragung von Mitteln zum Schutz der Wälder vor biotischen und abiotischen Gefahren wie Bränden und Schädlingen festgelegt.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei legt die Regeln für die Intervention F.2.6 des GAP-Strategieplans fest, die Investitionen zur Verbesserung der Waldresilienz und des Umweltwerts finanziert.