Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei legt die Regeln für die Intervention F.2.6 des GAP-Strategieplans fest, die Investitionen zur Verbesserung der Waldresilienz und des Umweltwerts finanziert.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat die Verordnung Nr. 439/2026 veröffentlicht, die den Anwendungsrahmen für die Intervention F.2.6 - "Investitionen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Umweltwerts der Wälder" des GAP-Strategieplans 2023-2027 (PEPAC R.A. Madeira) festlegt. Das spezifische Ziel dieser Intervention ist es, zum Stopp und zur Umkehr des Biodiversitätsverlusts, zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften beizutragen.
Antragsberechtigt für diese zu 100 % aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gewährte Förderung sind Eigentümer und Bewirtschafter von Wald- und Agroforstflächen (öffentlich, privat, kommunal und gemeinschaftlich) sowie Zusammenschlüsse von Forstproduzenten (Vereine und Genossenschaften). Die Maßnahmen müssen eine Mindestfläche von 0,6 Hektar umfassen und in einen genehmigten Forstwirtschaftsplan (PGF) oder ein gleichwertiges Instrument integriert sein.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehört eine breite Palette von Maßnahmen, darunter:
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Portale der Landwirtschaft und der Verwaltungsbehörde des PEPAC R.A. Madeira gemäß spezifischer, noch zu veröffentlichender Aufforderungen. Die Begünstigten müssen die physische Umsetzung innerhalb von 6 Monaten beginnen und innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der Förderung abschließen.
Eine 100%ige finanzielle Unterstützung für Wiederaufforstung und die Wiederherstellung von durch Brände, Schädlinge oder Naturkatastrophen betroffenen Waldflächen wurde genehmigt.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat das Regelwerk für die Beantragung von Mitteln zum Schutz der Wälder vor biotischen und abiotischen Gefahren wie Bränden und Schädlingen festgelegt.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei legt die Regeln für Anträge auf EU-Mittel für neue Waldbestände fest, mit einer Förderquote von 90%.