Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat das Regelwerk für die Beantragung von Mitteln zum Schutz der Wälder vor biotischen und abiotischen Gefahren wie Bränden und Schädlingen festgelegt.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat die Verordnung Nr. 437/2026 veröffentlicht, die das Beantragungsregelwerk für die Maßnahme F.2.8 – Prävention des Waldes vor biotischen und abiotischen Gefahren im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 (PEPAC R.A. Madeira) festlegt.
Diese finanzielle Förderung mit einer Beihilfequote von 100 % in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses richtet sich an Eigentümer und Bewirtschafter von Waldflächen, öffentlich oder privat, sowie an Erzeugergemeinschaften. Ziel ist es, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und die Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme zu verbessern.
Anträge müssen elektronisch über die Landwirtschafts- und PEPAC-Portale von Madeira eingereicht werden. Förderfähige Maßnahmen müssen eine mindestens zusammenhängende Fläche von 0,8 Hektar umfassen und eine Reihe technischer und rechtlicher Anforderungen erfüllen, einschließlich der Integration in einen Forstwirtschaftsplan (PGF) oder ein gleichwertiges Instrument.
Der Anhang der Verordnung listet umfangreich förderfähige Investitionen auf, darunter:
Die Begünstigten müssen die Tätigkeit fünf Jahre nach der letzten Zahlung aufrechterhalten und unterliegen administrativen und Vor-Ort-Kontrollen. Die Verordnung sieht zudem ein System von Kürzungen und dem Ausschluss von Förderungen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen vor.
Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung, dem 8. September 2026, in Kraft.
Eine 100%ige finanzielle Unterstützung für Wiederaufforstung und die Wiederherstellung von durch Brände, Schädlinge oder Naturkatastrophen betroffenen Waldflächen wurde genehmigt.
Verordnung Nr. 417/2026 legt den Kalender, Zeiträume, Abschussgrenzen und Einschränkungen für die Jagd auf den beiden Inseln fest und definiert jagdbare Arten sowie erlaubte Methoden.
Die Regionalregierung hat eine Budgetaufstockung von 2 Millionen Euro für das Förderprogramm für erneuerbare Energien +ENERGIA genehmigt, wodurch die Gesamtzuweisung auf 7,5 Millionen Euro steigt.