Eine 100%ige finanzielle Unterstützung für Wiederaufforstung und die Wiederherstellung von durch Brände, Schädlinge oder Naturkatastrophen betroffenen Waldflächen wurde genehmigt.
Die Verordnung Nr. 438/2026 wurde veröffentlicht, die den Durchführungsrahmen für die Intervention F.2.6 - Investition in die Wiederherstellung des Waldes festlegt, die in die Achse F der ländlichen Entwicklung Madeiras (PEPAC R.A. Madeira) integriert ist.
Diese Förderung zielt darauf ab, die Wiederherstellung von Waldflächen zu finanzieren, bei denen mindestens 20 % der Produktionskapazität durch Brände, Naturkatastrophen, katastrophale Ereignisse, Schädlinge oder Krankheiten zerstört wurde. Eine solche Zerstörung muss von den zuständigen öffentlichen Behörden formell anerkannt werden.
Wie bei der Präventionsintervention handelt es sich bei der Unterstützung um einen 100%igen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sich an Inhaber und Bewirtschafter von Waldflächen sowie an Erzeugergemeinschaften richtet.
Förderfähige Ausgaben für die Wiederherstellung des Waldes umfassen:
Anträge werden online eingereicht, und die Maßnahmen müssen die bevorzugten Baumarten für jede Teilregion Madeiras berücksichtigen, wie sie in einem Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Die Einhaltung einer Reihe von Guten Forstlichen Praktiken ist ebenfalls verpflichtend, einschließlich der Verwendung angepasster Arten, des Bodenschutzes und der Prävention von Erosionsrisiken.
Die Begünstigten verpflichten sich, die Bewirtschaftung und das Eigentum an den bearbeiteten Parzellen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach der letzten Zahlung aufrechtzuerhalten.
Die Verordnung trat am 9. September 2026 in Kraft.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat das Regelwerk für die Beantragung von Mitteln zum Schutz der Wälder vor biotischen und abiotischen Gefahren wie Bränden und Schädlingen festgelegt.
Verordnung Nr. 417/2026 legt den Kalender, Zeiträume, Abschussgrenzen und Einschränkungen für die Jagd auf den beiden Inseln fest und definiert jagdbare Arten sowie erlaubte Methoden.
Die Regionalregierung hat eine Budgetaufstockung von 2 Millionen Euro für das Förderprogramm für erneuerbare Energien +ENERGIA genehmigt, wodurch die Gesamtzuweisung auf 7,5 Millionen Euro steigt.