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Arbeit und Beschäftigung1 Min. Lesezeit

Laufbahnmobilität für Mitarbeiterin im Gesundheits- und Zivilschutz genehmigt

Die Laufbahnmobilität einer technischen Assistentin in die Laufbahn der höheren technischen Beamtin wurde mit rückwirkender Kraft zum 1. Dezember 2025 genehmigt.

Das Regionalsekretariat für Gesundheit und Zivilschutz hat den Laufbahnaufstieg einer öffentlichen Bediensteten über den Mechanismus der Laufbahnmobilität genehmigt.

Die Bekanntmachung Nr. 357/2026 gibt bekannt, dass die Mobilität der Arbeitnehmerin Pámela Micaela Afonso Vieira durch Verfügung vom 7. November 2025 genehmigt wurde. Die Bedienstete, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag für öffentliche Aufgaben in der Kategorie Technische Assistentin innehat, wechselt in die Laufbahn der Höheren Technischen Beamtin.

Die Entscheidung, zu der das Regionalsekretariat für Finanzen eine vorherige positive Stellungnahme abgegeben hat, wirkt rückwirkend zum 1. Dezember 2025. Durch die Mobilität wird die Arbeitnehmerin in die 1. Vergütungsposition, Vergütungsstufe 16, der neuen Laufbahn eingestuft. Die Bedienstete war dem Personalplan des Büros der Regionalsekretärin für Gesundheit und Zivilschutz und der nachgeordneten Dienste zugeordnet.

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