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Arbeit und Beschäftigung1 Min. Lesezeit

Regionalregierung aktualisiert Arbeitsbedingungen und Vergütung für Berufsfeuerwehrleute

Die Regionalregierung von Madeira hat die zweite Änderung der Arbeitsverordnung für Berufsfeuerwehrleute der humanitären Feuerwehrverbände genehmigt und neue Zulagen sowie Ausbildungsregeln eingeführt.

Die Regionalregierung von Madeira hat über das Regionalsekretariat für Gesundheit und Zivilschutz sowie das Regionalsekretariat für Inklusion, Arbeit und Jugend die zweite Änderung der Arbeitsverordnung (PCT) veröffentlicht, die für Berufsfeuerwehrleute der humanitären Feuerwehrverbände (AHB) in der Region gilt.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Tätigkeit aufzuwerten und die Parität bei Vergütung und Ausbildung mit den Berufsfeuerwehrleuten der Kommunen zu fördern. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Feuerwehrzulage: Aktualisierung der Staffelung der Zulage für Feuerwehr- und Offizierskarrieren mit garantierten Mindestwerten von 300 € ab 2028.
  • Grundausbildung: Ergänzung des Artikels 11-A, der das Recht auf ein theoretisches und praktisches Grundausbildungsprogramm festlegt, das vom Ausbildungszentrum für Zivilschutznotfälle des regionalen Zivilschutzdienstes, IP-RAM, definiert wird.
  • Vergütungstabelle: Aktualisierung der Grundgehälter gemäß Anhang I der Verordnung, was das Engagement für ein Lohngleichgewicht widerspiegelt.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2024 für finanzielle Ansprüche.

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