Die Erweiterungsverordnung Nr. 26/2026 weitet die Arbeitsbedingungen der Firmenvereinbarung von ARM - Águas e Resíduos da Madeira auf Arbeitnehmer aus, die nicht durch die unterzeichnenden Gewerkschaften vertreten werden.
Die Erweiterungsverordnung Nr. 26/2026, die vom Regionalsekretariat für Inklusion, Arbeit und Jugend veröffentlicht wurde, weitet die Bestimmungen der Firmenvereinbarung von ARM - Águas e Resíduos da Madeira, S.A. auf alle Mitarbeiter des Unternehmens aus, unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, mit Ausnahme derjenigen, die Gewerkschaften angehören, die Vertragsparteien anderer geltender Tarifverträge sind.
Die Vereinbarung, die unter anderem die Vergütung regelt, zielt auf eine faire Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen ab. Die Erweiterung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im JORAM in Kraft.
Die Gesetzgebende Versammlung verabschiedete eine Entschließung, die der Versammlung der Republik einen Gesetzentwurf vorlegt, um sicherzustellen, dass Beschäftigte der Zentralverwaltung in der Region mindestens den regionalen Mindestlohn erhalten.
Die Regionaldirektion für Gesundheit und das Regionalsekretariat für Finanzen haben unbefristete Arbeitsverträge mit einem Betriebsassistenten und einer Verwaltungsassistentin abgeschlossen.
Das Institut für Qualifikation von Madeira hat eine Ausschreibung zur Einstellung von zwei leitenden Technikern für Aufgaben im Bereich des Europäischen Sozialfonds eröffnet.