Regierung genehmigt finanzielle Anpassungen bei vier Verträgen für kontinuierliche Pflege
Der Regionalregierungsrat genehmigte die erste Änderung von vier Programmverträgen mit Langzeitpflegeeinrichtungen, passte die Werte an die erhöhte Tagespauschale an und schützte die Nutzer vor rückwirkenden Kosten.
Die Regionalregierung von Madeira hat durch vier Beschlüsse die erste Änderung von Programmverträgen im Rahmen des Integrierten Netzwerks für Kontinuierliche Pflege (RCCI) genehmigt. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verträge an eine außerordentliche Aktualisierung der Tagespauschale pro Nutzer anzupassen, die durch die Verordnung Nr. 865/2025 vom 30. Dezember festgelegt wurde und den Betrag auf 88,4 Euro erhöhte, rückwirkend zum 1. August 2025.
Diese regulatorische Überarbeitung, die sich direkt auf die Finanzen der Verträge auswirkt, rechtfertigte deren Anpassung, um das wirtschaftlich-finanzielle Gleichgewicht und die Verfolgung des öffentlichen Interesses aufrechtzuerhalten. Ein entscheidender Aspekt der Beschlüsse ist der Schutz der Nutzer: Es wird festgelegt, dass alle zusätzlichen Belastungen, die sich aus der Aktualisierung der Preistabelle für den Zeitraum zwischen dem 1. August 2025 und der Unterzeichnung der Vertragsänderung ergeben, nicht von den Nutzern getragen werden, sondern vollständig vom Regionalsekretariat für Inklusion, Arbeit und Jugend übernommen werden.
Die Änderungen wurden für folgende Verträge genehmigt, alle vom Typ Langzeit- und Wartungseinheit (ULDM):
- Vertrag Nr. 3/2025 mit DILECTUS, Residências Assistidas, S.A. (Steuernummer 508 890 969), genehmigt durch Beschluss des Regionalregierungsrates Nr. 713/2026. Der Gesamtbetrag der Änderung beträgt 3.730.445,30 €.
- Vertrag Nr. 4/2025 mit dem Instituto São João de Deus - Casa de Saúde São João de Deus (Steuernummer 500 927 731), genehmigt durch Beschluss des Regionalregierungsrates Nr. 714/2026. Der Gesamtbetrag der Änderung beträgt 2.086.554,99 €.
- Vertrag Nr. 5/2025 mit der Associação Living Care, Instituição Particular de Solidariedade Social - Unidade II (Steuernummer 513 754 490), genehmigt durch Beschluss des Regionalregierungsrates Nr. 715/2026. Der Gesamtbetrag der Änderung beträgt 4.385.509,70 €.
- Vertrag Nr. 6/2025 mit der Associação Living Care, Instituição Particular de Solidariedade Social - Unidade I (Steuernummer 513 754 490), genehmigt durch Beschluss des Regionalregierungsrates Nr. 716/2026. Der Gesamtbetrag der Änderung beträgt 19.540.224,22 €.
Die Beschlüsse legen außerdem die detaillierte Aufteilung der neuen Kosten zwischen Gesundheitsversorgung, sozialer Unterstützungspflege und Windelverbrauch sowie deren finanzielle Planung für die Wirtschaftsjahre 2024 bis 2028 gemäß jedem Vertrag fest. Die Ausgaben für 2026 sind in den Haushalten des Instituts für Gesundheitsverwaltung (IASAÚDE, IP-RAM) und des Regionalsekretariats für Inklusion, Arbeit und Jugend gedeckt.
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