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Gesundheit1 Min. Lesezeit

Regionalregierung verstärkt Finanzierung für drei Einrichtungen der kontinuierlichen Pflege

Drei Verordnungen der Regionalregierung von Madeira erhöhen den Gesamtbetrag der Programmverträge mit Einrichtungen der kontinuierlichen Pflege und passen die Werte an die überarbeitete Tagessatz pro Nutzer an.

Die Regionalregierung von Madeira hat durch drei gemeinsame Verordnungen der regionalen Sekretariate für Gesundheit und Zivilschutz, Finanzen sowie Inklusion, Arbeit und Jugend eine Erhöhung der Finanzierung für drei Einheiten des Integrierten Netzes für Kontinuierliche Pflege (REDE) genehmigt. Die Änderungen ergeben sich aus der Überarbeitung des Tagessatzes pro Nutzer, die durch die Verordnung Nr. 865/2025 vom 30. Dezember umgesetzt wurde, und wirken rückwirkend ab dem 1. August 2025.

Ziel ist es, die Kohärenz zwischen dem regulatorischen Rahmen und der Vertragsdurchführung sicherzustellen und die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität der mehrjährigen Vereinbarungen aufrechtzuerhalten. Die Änderungen beinhalten Anpassungen der Werte für die Wirtschaftsjahre 2024 bis 2028, je nach Vertrag, um die Kosten für sozial unterstützende Pflege und den Verbrauch von Windeln zu decken.

Die begünstigten Einrichtungen und die neuen genehmigten Gesamtbeträge sind wie folgt:

  • Living Care Association, Private Soziale Solidaritätseinrichtung, Einheit I über Verordnung Nr. 313/2026: Der Gesamtbetrag des Programmvertrags Nr. 6/2025 wurde auf 19.540.224,22 € (MwSt.-befreit) festgelegt, verteilt auf 1.630.521,61 € für 2025, 7.165.202,81 € für 2026, 6.785.021,50 € für 2027 und 3.959.478,30 € für 2028.
  • Institut der Hospitaller Schwestern vom Heiligsten Herzen Jesu - Gesundheitszentrum Câmara Pestana über Verordnung Nr. 314/2026: Der Gesamtbetrag des Programmvertrags Nr. 1/2025 wurde auf 1.860.081,03 € (MwSt.-befreit) festgelegt, verteilt auf 24.578,40 € für 2024, 490.893,23 € für 2025, 755.396,60 € für 2026 und 589.212,80 € für 2027.
  • Living Care Association, Private Soziale Solidaritätseinrichtung, Einheit Atalaia II über Verordnung Nr. 315/2026: Der Gesamtbetrag des Programmvertrags Nr. 5/2025 wurde auf 4.385.509,70 € (MwSt.-befreit) festgelegt, verteilt auf 1.160.626,42 € für 2025, 1.753.613,28 € für 2026 und 1.471.270,00 € für 2027.

Die Verordnungen traten am Tag nach ihrer Veröffentlichung (15. Juli 2026) in Kraft und wirken ab dem 1. August 2025. Die Ausgaben für 2026 sind in den Haushalten des Instituts für Gesundheitsverwaltung, IP-RAM, und des Regionalsekretariats für Inklusion, Arbeit und Jugend gedeckt.

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