Regionalregierung legt Vergütungszuschlag für Gesundheitsbehörden fest
Die neue Verordnung legt die Werte und Zahlungsbedingungen des Zuschlags für Ärzte fest, die Gesundheitsbehördenfunktionen in der Region ausüben.
Die Verordnung Nr. 228/2026 wurde veröffentlicht, die das System des Vergütungszuschlags für Ärzte in der tatsächlichen Ausübung von Gesundheitsbehördenfunktionen in der Autonomen Region Madeira definiert. Diese Maßnahme, die die vorherige normative Anordnung Nr. 4/2005 aufhebt, zielt darauf ab, die Anforderungen und die ständige Verfügbarkeit dieser Funktionen zu kompensieren.
Monatliche Zuschlagswerte
- Regionale Gesundheitsbehörde: 3.000,00 €
- Koordinator der Gemeinde-Hubs: 4.250,00 € (zzgl. 1.000,00 € pro Hub)
- Lokale Gesundheitsbehörden (Hub Funchal): 2.650,00 €
- Lokale Gesundheitsbehörden (Hub Ostzone): 2.450,00 €
- Lokale Gesundheitsbehörden (Hub Westzone): 2.450,00 €
- Lokale Gesundheitsbehörden (Hub Porto Santo): 1.200,00 €
Der Zuschlag wird 12 Monate pro Jahr gezahlt und die Zahlung ist an die monatliche Validierung der Funktionsausübung gebunden. Die Maßnahme umfasst Ärzte mit Facharztausbildung im Bereich öffentliche Gesundheit oder relevante Bereiche, die in die medizinische Laufbahn integriert sind, und spiegelt die organisch-funktionale Reorganisation wider, die die Anzahl der Gesundheitsbehörden von 24 auf 13 reduziert hat, um eine höhere Effizienz bei der Ressourcenverwaltung zu erreichen.
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