Regierung verteilt 483.000 Euro für ambulante Unterstützungsteams in der psychischen Gesundheit neu
Die Umverteilung von PRR-Mitteln in Höhe von 483.324,05 € für die Einrichtung ambulanter Unterstützungsteams im Rahmen der integrierten kontinuierlichen Versorgung in der psychischen Gesundheit wurde genehmigt.
Das Regionalsekretariat für Gesundheit und Zivilschutz hat die Verordnung Nr. 320/2026 veröffentlicht, die zuvor genehmigte Haushaltsmittel im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (PRR) neu verteilt und ändert.
Die Mittel in Höhe von insgesamt 483.324,05 € sind speziell für die Einrichtung von ambulanten Unterstützungsteams im Rahmen der integrierten kontinuierlichen Versorgung in der psychischen Gesundheit bestimmt. Diese Investition ist Teil der Teilinvestition "Ausbau, Entwicklung und Verbesserung des Netzes für integrierte kontinuierliche Versorgung", die wiederum Teil der umfassenderen Investition "Stärkung des regionalen Gesundheitsdienstes RAM" ist.
Die Neuverteilung der Mittel sieht wie folgt aus:
- Wirtschaftsjahr 2025: 21.093,28 €
- Wirtschaftsjahr 2026: 462.230,77 €
Die Verpflichtungen für 2026 sind im Einzelplan des Instituts für Gesundheitsverwaltung, IP-RAM, gedeckt. Die Verordnung legt außerdem fest, dass der für jedes Jahr festgelegte Betrag um den Saldo aus der Haushaltsausführung des Vorjahres erhöht werden kann.
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