Regionalregierung genehmigt rückwirkende Zahlungen an drei psychische Gesundheitseinrichtungen
Durch die Resolution des Regionalregierungsrats Nr. 561/2026 hat die Regierung von Madeira die Zahlung von Ausgaben genehmigt, die sich aus Kooperationsvereinbarungen im Bereich der psychischen Gesundheit ergeben, mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2025. Die Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Entschädigung für Dienstleistungen zu regulieren, die von Einrichtungen des sozialen Sektors erbracht werden, welche als Erweiterung des regionalen Gesundheitsdienstes fungieren.
Der Gesamtwert der Genehmigung beläuft sich auf 20.047.170,47 €, die wie folgt verteilt sind:
- Instituto das Irmãs Hospitaleiras do Sagrado Coração de Jesus (Einheit Casa de Saúde Câmara Pestana und Psychopädagogisches Rehabilitationszentrum Sagrada Família): 13.083.768,32 €, gemäß der am 26. September 2008 unterzeichneten Vereinbarung.
- Instituto das Irmãs Hospitaleiras do Sagrado Coração de Jesus (Kinderpsychiatrische Einheit S. Rafael): 227.359,53 €, gemäß der am 17. August 2011 unterzeichneten Vereinbarung.
- Instituto São João de Deus (Casa de Saúde São João de Deus und Alkohologie-Einheit S. Ricardo Pampuri): 6.736.041,62 €, gemäß der am 20. Juli 2007 unterzeichneten Vereinbarung.
Die Regierung rechtfertigt die Rückwirkung als Mechanismus zur Regulierung einer faktischen Situation, die wesentlich ist, um die Kontinuität der psychischen Gesundheitsversorgung angesichts der Unfähigkeit des öffentlichen Sektors, allein auf die Nachfrage zu reagieren, zu gewährleisten.
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