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Das regionale Gesetzesdekret Nr. 11/2026/M sichert die Kontinuität der Finanzierungsverträge für das integrierte Netzwerk für Dauerpflege bis zum 30. Juni 2026.
Die Erweiterungsverordnung Nr. 26/2026 weitet die Arbeitsbedingungen der Firmenvereinbarung von ARM - Águas e Resíduos da Madeira auf Arbeitnehmer aus, die nicht durch die unterzeichnenden Gewerkschaften vertreten werden.
Die Regionalregierung von Madeira hat einen Programmvertrag mit dem Club Sports da Madeira für die Organisation der 67. Ausgabe der Madeira Rallye genehmigt.
Die Regionalregierung von Madeira hat die Haushaltsmittel für die Fertigstellung des Projekts São Gonçalo III und die Erweiterung der Siedlung Feiteirinhas geändert und neu verteilt.
Die Verordnung Nr. 260/2026 führt Änderungen an der EFRE-Regelung im Rahmen von Madeira 2030 ein und integriert neue strategische Investitionsbereiche.
Die Regionalregierung hat den Zahlungsplan für das Klimatisierungsprojekt des Regionalarchivs und der Öffentlichen Bibliothek von Madeira angepasst, bei einer Gesamtinvestition von über 1,1 Millionen Euro.
Die Verordnung Nr. 255/2026 führt technische Anpassungen an der Investitionsförderung für die Landwirtschaft ein, um Klarheit und Effizienz zu verbessern.
Der Rat der Regionalregierung hat den Entwurf der Änderung des Konzessionsvertrags für das von Vialitoral verwaltete Straßennetz genehmigt und die Befugnisse zur Unterzeichnung übertragen.
Das Regionalsekretariat für Inklusion, Arbeit und Jugend hat die Aufstockung der Finanzmittel für den Bau des Pflegeheims und Tageszentrums Solar do Santo genehmigt, wodurch 69 neue Plätze geschaffen werden.
Die Regionalregierung von Madeira hat die Haushaltsausgaben für die Verwaltung des zukünftigen Pflegeheims in Câmara de Lobos neu verteilt und den Zahlungsplan bis 2031 angepasst.
Die Regionalregierung hat die Verteilung der Haushaltslasten für den Bau von Wehren in Serra d'Agua genehmigt, ein Projekt mit einem Wert von fast 3 Millionen Euro.
Die Grund- und Sekundarschule von Calheta hat einer technischen Assistentin eine Vergütungszulage für den Umgang mit Bargeld zugewiesen.