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Wirtschaft1 Min. Lesezeit

Regionalregierung ändert Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe

Die Verordnung Nr. 255/2026 führt technische Anpassungen an der Investitionsförderung für die Landwirtschaft ein, um Klarheit und Effizienz zu verbessern.

Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat die Verordnung Nr. 255/2026 veröffentlicht, die die erste Änderung der Verordnung Nr. 582/2025 vornimmt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Umsetzung der Intervention F.1.1 - Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, die in den GAP-Strategieplan 2023-2027 integriert ist, zu optimieren.

Die Änderungen konzentrieren sich auf:

  • Durchführungsregeln: Stärkung der Normen zur Überwachung der materiellen Ausführung und Konsequenzen bei Nichteinhaltung, insbesondere die Möglichkeit des Widerrufs der Genehmigungsentscheidung bei Unterbrechungen von mehr als 90 Tagen.
  • Zahlungen: Anpassungen bei den Regeln zur Einreichung von Zahlungsanträgen mit spezifischen Ausnahmen für Projekte, die die Methodik der vereinfachten Kosten anwenden.
  • Förderfähige Ausgaben: Aktualisierung von Anhang I, einschließlich der Klärung von Ausgaben für Lizenzen, Software, gewerbliches Eigentum und Beratung sowie die Festlegung spezifischer Obergrenzen für diese Kosten.

Das Gesetz tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.

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