Schule Calheta gewährt technischer Assistentin Fehlgeldentschädigung
Die Grund- und Sekundarschule von Calheta hat einer technischen Assistentin eine Vergütungszulage für den Umgang mit Bargeld zugewiesen.
Gemäß der Anordnung Nr. 257/2026 hat die Grund- und Sekundarschule von Calheta der technischen Assistentin Maria Isabel Monteiro Castanho Mendonça eine Fehlgeldentschädigung zugewiesen. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Mitarbeiterin für den Umgang mit jährlichen Werten von mindestens 50.000 Euro verantwortlich ist, was den gesetzlichen Anforderungen des Regionalen Regulierungsdekrets Nr. 20/89/M und des Regionalen Legislativdekrets Nr. 11/2025/M entspricht.
Die Anordnung legt außerdem fest, dass bei Abwesenheit oder Verhinderung der Stelleninhaberin die Vertretung durch die technische Assistentin Maria Ivone Gonçalves Sousa sichergestellt wird, der während des Vertretungszeitraums ebenfalls die genannte Zulage zusteht.
Mit dieser Maßnahme wird die gemeinsame Anordnung vom 7. Oktober 2009, die zuvor im JORAM Nr. 5, II. Serie, vom 12. Januar 2010 veröffentlicht wurde, förmlich aufgehoben.
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