Das Regionalsekretariat für Finanzen hat die Beauftragung von 107 Sachverständigen genehmigt, um die Kontinuität von Enteignungsverfahren und öffentlichen Bauvorhaben zu gewährleisten.
Der Erlass Nr. 194/2026, unterzeichnet vom Regionalminister für Finanzen, genehmigt den Abschluss von 107 Dienstleistungsverträgen für Bewertungen und Inspektionen "ad perpetuam rei memoriam". Diese Maßnahme ist unerlässlich, um das Enteignungsgesetz einzuhalten und Verzögerungen bei Bauvorhaben von öffentlichem Interesse zu vermeiden.
Die Gesamtausgaben für das Geschäftsjahr 2026 belaufen sich auf 140.368,32 € (inkl. MwSt.). Die Beauftragung erfolgt über Sachverständige der offiziellen Liste des Berufungsgerichts von Lissabon, was die Unabhängigkeit und technische Genauigkeit garantiert, die bei Enteignungsverfahren erforderlich sind.
Ein außergewöhnliches Regime wurde veröffentlicht, um sozialen Solidaritätseinrichtungen und gleichgestellten Einrichtungen zu helfen, die Kosten der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für durch den Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Projekte zu tragen.
Die finanzielle Unterstützung, die die Mehrwertsteuer für Projekte des Aufbau- und Resilienzplans subventioniert, umfasst nun auch Investitionen in den regionalen Gesundheitsdienst, wobei der Gesamtbetrag auf über 5,3 Millionen Euro erhöht wurde.
Verordnung Nr. 518/2026 erhöht die finanzielle Unterstützung zur Kompensation der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für soziale Einrichtungen und erweitert den Anwendungsbereich auf Projekte des Regionalen Gesundheitsdienstes, die durch den Aufbau- und Resilienzplan (PRR) finanziert werden.