Ein außergewöhnliches Regime wurde veröffentlicht, um sozialen Solidaritätseinrichtungen und gleichgestellten Einrichtungen zu helfen, die Kosten der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für durch den Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Projekte zu tragen.
Die Regionalregierung von Madeira hat die Verordnung Nr. 522/2026 veröffentlicht, die die Regeln für eine außerordentliche finanzielle Unterstützungsmaßnahme festlegt, die darauf abzielt, die von sozialen und Gesundheitseinrichtungen getragene Mehrwertsteuer (MwSt.) zu übernehmen. Die Maßnahme mit der Bezeichnung "MwSt.-Unterstützung PRR-RAM" soll die Steuerbelastung dieser Einrichtungen im Rahmen der Durchführung von durch den Aufbau- und Resilienzplan (RRP) kofinanzierten Projekten verringern.
Die Unterstützung deckt speziell Projekte im Rahmen von zwei RRP-Investitionen in der Region ab:
Antragsberechtigt sind private Einrichtungen der sozialen Solidarität und rechtlich gleichgestellte Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit in Madeira, wie z. B. Misericórdias, soziale und pfarrliche Zentren, Stiftungen, Vereine auf Gegenseitigkeit, Genossenschaften der sozialen Solidarität und Volkshäuser. Die Unterstützung soll die tatsächlich getragene und nicht erstattungsfähige MwSt. für Ausgaben wie Bauarbeiten, Bauüberwachung, Projekte und Beschaffung von Ausrüstung für diese Investitionen abdecken.
Der für diese Unterstützung genehmigte Höchstbetrag beträgt 5.384.038,00 €, wie in der Verordnung Nr. 428/2026 festgelegt. Die ersten Anträge müssen innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung (12. September 2026) bei verschiedenen Stellen eingereicht werden, je nach Investition:
Das Regime gilt rückwirkend für die MwSt., die für förderfähige Ausgaben ab dem 1. Februar 2020 getragen wurde, sofern sie innerhalb des Förderzeitraums des Projekts liegen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Die Regionalregierung von Madeira hat die Einheitssätze der Steuer auf Erdöl- und Energieprodukte (ISP) geändert, die ab dem 14. September 2026 in Kraft treten.
Verordnung Nr. 518/2026 erhöht die finanzielle Unterstützung zur Kompensation der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für soziale Einrichtungen und erweitert den Anwendungsbereich auf Projekte des Regionalen Gesundheitsdienstes, die durch den Aufbau- und Resilienzplan (PRR) finanziert werden.
Eine gemeinsame Verordnung der regionalen Sekretariate für Finanzen und Ausrüstung genehmigt die haushaltliche Umverteilung von 19.800 Euro für Dienstleistungen zur Überwachung eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit dem Baustopp der Ponte Nova.