Das Regionale Sekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie hat ein einheitliches Verfahren für die Bewertung der Probezeit von Arbeitnehmern eingeführt, um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Das Regionale Sekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie (SRECT) hat die Normative Anordnung Nr. 2/2026 veröffentlicht, die das Verfahren zur Bewertung der Probezeit für Arbeitnehmer im zentralisierten Managementsystem festlegt. Diese Maßnahme gilt für die Dienste der direkten Verwaltung des Sekretariats sowie für Dienste, die direkt seinem Kabinett unterstellt sind.
Die Probezeit dient dazu, die Eignung des Arbeitnehmers für den Arbeitsplatz zu überprüfen. Die neue Regelung gilt für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag, ausgenommen sind lediglich unbefristete Verträge in noch nicht überarbeiteten Laufbahnen und Sonderlaufbahnen.
Die Bewertung obliegt einer Jury (bei unbefristeten Verträgen) oder dem unmittelbaren Vorgesetzten (bei befristeten Verträgen). Der Prozess umfasst:
Bei befristeten Verträgen ist das Verfahren aufgrund der Art der Vertragsdauer vereinfacht:
Die Anordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, dem 17. April 2026, in Kraft.
Die Regionale Bildungsdirektion hat unbefristete Arbeitsverträge mit zehn neuen Mitarbeitern abgeschlossen, darunter höhere technische Fachkräfte und Betriebsassistenten.
Die Haushaltsmittel für Kooperationsvereinbarungen mit 13 Vorschuleinrichtungen, darunter Krippen und Kindergärten, wurden genehmigt und gewährleisten Betriebs- und Sozialhilfen.
Das Regionalsekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie hat die Haushaltsverteilung für erste Kooperationsverträge mit sieben privaten Bildungseinrichtungen genehmigt und sichert deren Finanzierung bis August 2027.