Regionales Bildungssekretariat legt neue Regeln für die Probezeit von Arbeitnehmern fest
Das Regionale Sekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie hat ein einheitliches Verfahren für die Bewertung der Probezeit von Arbeitnehmern eingeführt, um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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Das Regionale Sekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie (SRECT) hat die Normative Anordnung Nr. 2/2026 veröffentlicht, die das Verfahren zur Bewertung der Probezeit für Arbeitnehmer im zentralisierten Managementsystem festlegt. Diese Maßnahme gilt für die Dienste der direkten Verwaltung des Sekretariats sowie für Dienste, die direkt seinem Kabinett unterstellt sind.
Ziele und Geltungsbereich#
Die Probezeit dient dazu, die Eignung des Arbeitnehmers für den Arbeitsplatz zu überprüfen. Die neue Regelung gilt für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag, ausgenommen sind lediglich unbefristete Verträge in noch nicht überarbeiteten Laufbahnen und Sonderlaufbahnen.
Dauer der Probezeit (Unbefristete Verträge)#
- Operativer Assistent: 90 Tage.
- Technischer Assistent: 180 Tage (reduziert auf 120 Tage gemäß Kollektivarbeitsvertrag Nr. 1/2009).
- Höherer Techniker: 240 Tage (reduziert auf 180 Tage gemäß Kollektivarbeitsvertrag Nr. 1/2009).
Bewertungsprozess#
Die Bewertung obliegt einer Jury (bei unbefristeten Verträgen) oder dem unmittelbaren Vorgesetzten (bei befristeten Verträgen). Der Prozess umfasst:
- Die Erstellung eines Begleitplans durch die Jury.
- Die Vorlage eines Berichts durch den Arbeitnehmer am Ende des Zeitraums.
- Die Vergabe einer Endnote auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten.
Befristete Verträge#
Bei befristeten Verträgen ist das Verfahren aufgrund der Art der Vertragsdauer vereinfacht:
- Dauer von 30 Tagen: Für befristete oder unbefristete Verträge mit einer Laufzeit von 6 Monaten oder mehr.
- Dauer von 15 Tagen: Für befristete oder unbefristete Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten.
Die Anordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, dem 17. April 2026, in Kraft.
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