Verordnung Nr. 421/2026 legt die Betriebsregeln für das SIDRAM-Netz fest, definiert die für Erzeuger verfügbaren Dienstleistungen und setzt die zu erhebenden Verarbeitungsgebühren.
Die Regionalregierung von Madeira hat eine neue Verordnung für den Betrieb und die Nutzung der öffentlichen Gemeinschafts-Apfelweinkeltereien der Region, bekannt als SIDRAM, genehmigt. Die Verordnung Nr. 421/2026, veröffentlicht am 28. August, hebt die vorherige Verordnung Nr. 592/2022 auf und schafft einen aktualisierten Rahmen für die Verwaltung dieser Infrastrukturen und ihrer jeweiligen Steuerlager.
Das Dokument folgt auf die seit 2019 mit der Apfelweinkelterei Santo António da Serra - Machico gesammelten Erfahrungen und auf Änderungen am Verbrauchsteuergesetz, das seit 2023 Apfelwein wieder der Alkohol- und alkoholischen Getränkesteuer (IABA) unterwirft. Um dieser neuen steuerlichen Realität zu begegnen, wurde ein Netz von Produktionssteuerlagern in den SIDRAM-Keltereien eingerichtet, die von der Apfelweinerzeugervereinigung der Autonomen Region Madeira (APSRAM) als Bevollmächtigter Lagerhalter verwaltet werden.
Die neue Verordnung klärt die Regeln für die Ressourcenteilung, die Lösungen für das Produktionsmanagement und legt eine Tabelle mit Verarbeitungsgebühren fest. Das operative und funktionale Management von SIDRAM wird von der APSRAM sichergestellt, während das öffentliche Eigentum an den Infrastrukturen bei der Region verbleibt und die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse bei der Regionaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DRA) liegen.
Erzeuger (Nutzer) können verschiedene Arten von Dienstleistungen beauftragen, unterteilt in reguläre und ergänzende:
Um die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Erzeuger Anforderungen erfüllen, wie z.B. regionale Herkunft der Rohstoffe, Zollkonformität, steuerliche Bereinigung und Bezahlung früherer Dienstleistungen. Die Anmeldungen für die meisten Dienstleistungen finden jährlich zwischen dem 16. August und dem 16. September statt.
Bei der Verarbeitung haben Nutzer Vorrang, deren Produktion für natürlichen Apfelwein bestimmt ist, die eine individuelle Charge bilden und die den Technologiedienst mit Önologie gebucht haben. Zusätzliche Prioritätskriterien sind eine regelmäßige Nutzungshistorie, eine für die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) "Sidra da Madeira" bestimmte Produktion und der Besitz eigener Obstgärten.
Die Verordnung legt detaillierte Gebühren für alle Dienstleistungen fest. Hervorzuheben ist ein Abzug von 30 % bei den Verarbeitungsgebühren für Erzeuger, deren natürlicher Apfelwein für die Verwendung unter der g.g.A. "Sidra da Madeira" bestimmt ist.
Es werden auch Belegungsgebühren für Produktionen festgelegt, die über die Abholfristen hinaus in den Einrichtungen verbleiben (zwischen 0,003 € und 0,007 € pro Liter/Tag), sowie eine zusätzliche Gebühr für zweite Durchläufe auf der Abfülllinie (0,029 €/Liter). Zu all diesen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
Die Bestimmungen der Verordnung gelten, mit den erforderlichen Anpassungen, ab der Apfelweinkampagne 2025/2026. Die Anmelde- und Vertragsfristen sowie die neuen Verarbeitungsgebühren sind jedoch verbindlich ab der Kampagne 2026/2027 anzuwenden.
Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung, dem 29. August 2026, in Kraft.
Das Regionalsekretariat für Wirtschaft und das Regionalsekretariat für Finanzen haben neue Höchstverkaufspreise für Benzin und Diesel genehmigt, die Ende des Monats in Kraft treten.
Eine gemeinsame Anordnung genehmigt die maximalen Verkaufspreise für Benzin und Diesel, die am 24. August in Kraft treten.
Die Verordnung Nr. 402/2026 führt die zweite Änderung der Verordnung des Programms Mar 2030 ein, passt Fristen an und klärt Regeln für Investitionen im Fischerei- und Aquakultursektor.