Madeira schlägt der Republik Angleichung des Mindestlohns für Staatsbedienstete vor
Die Gesetzgebende Versammlung verabschiedete eine Entschließung, die der Versammlung der Republik einen Gesetzentwurf vorlegt, um sicherzustellen, dass Beschäftigte der Zentralverwaltung in der Region mindestens den regionalen Mindestlohn erhalten.
Die Gesetzgebende Versammlung von Madeira verabschiedete die Entschließung Nr. 26/2026/M, die der Versammlung der Republik förmlich einen Gesetzentwurf vorlegt, um eine Lohnasymmetrie zu korrigieren, die Beschäftigte der Zentralregierung betrifft, die in der Autonomen Region tätig sind.
Derzeit gilt der jährlich für das Festland festgelegte Wert der Garantierten Monatlichen Mindestvergütung (RMMG) (920 Euro im Jahr 2026) nicht direkt für die Autonomen Regionen. Madeira legte seinen eigenen Wert für 2026 auf 980 Euro fest, und die Azoren auf 966 Euro, was die zusätzlichen Lebenshaltungskosten aufgrund der Insellage widerspiegelt.
Dieser höhere regionale Wert gilt jedoch nur für Beschäftigte der Regionalverwaltung, der Kommunalverwaltung und des Privatsektors. Beschäftigte der zentralen öffentlichen Verwaltung (wie Mitarbeiter von Ministerien, öffentlichen Instituten, Gerichten oder der Universität Madeira), die auf Madeira arbeiten, unterliegen weiterhin dem Mindestlohn des Festlandes, was als ungerecht angesehene Situation schafft.
Der nun nach Lissabon gesandte Gesetzentwurf hat zum Ziel festzulegen, dass die Mindestvergütung dieser Staatsbediensteten nicht niedriger sein darf als der in der Autonomen Region geltende Wert, in der sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Das bedeutet, dass bei Verabschiedung ein Beamter der Zentralregierung, der in Funchal arbeitet, Anspruch auf mindestens die von der Gesetzgebenden Versammlung Madeiras festgelegten 980 Euro hätte und nicht auf die 920 Euro vom Festland.
Die Entschließung argumentiert, dass diese Korrektur notwendig ist, um territorialen Zusammenhalt und Lohngerechtigkeit zu gewährleisten, da diese Beschäftigten denselben Kosten für Wohnen, Transport und Lebensmittel ausgesetzt sind wie ihre Kollegen in der Regionalverwaltung. Der Vorschlag sieht vor, dass die Vergütungswirkungen am 1. Januar des auf die Verabschiedung folgenden Haushaltsjahres in Kraft treten.
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