Technische Assistentin der Schule Ponta do Sol erhält Fehlgeldentschädigung
Paula Micaela Gouveia Sousa wurde aufgrund ihrer Aufgaben im Kassenwesen der Schule die Fehlgeldentschädigung bewilligt.
Die Verordnung Nr. 226/2026, herausgegeben vom Regionalsekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie, formalisiert die Zuweisung der Vergütungszulage "Fehlgeldentschädigung" (abono para falhas) an die technische Assistentin Paula Micaela Gouveia Sousa von der Grund- und Sekundarschule Ponta do Sol.
Die Entscheidung beruht darauf, dass die Mitarbeiterin Werte, Bargeld oder Dokumente im Wert von mehr als 50.000 Euro pro Jahr verwaltet und aufbewahrt, womit sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 4/89 und der angepassten regionalen Gesetzgebung erfüllt. Die Verordnung legt zudem fest, dass bei Abwesenheit oder Verhinderung der Stelleninhaberin die technische Assistentin Maria João da Silva Marques die Vertretung und den entsprechenden Anspruch auf die Zulage übernimmt.
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