Frist für die Festlegung von Standardwerten in der sozialen Zusammenarbeit auf 42 Monate verlängert
Die Verordnung Nr. 142/2026 des Regionalsekretariats für Inklusion, Arbeit und Jugend führt die zweite Änderung der Verordnung Nr. 720/2023 ein und verlängert die Frist für die Festlegung sozialer Antworten und deren Standardwerte im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Soziale Sicherheit von Madeira (ISSM, IP-RAM) und den Einrichtungen des Sozial- und Solidaritätssektors auf 42 Monate.
Die Entscheidung wird durch die Notwendigkeit einer methodischen Vertiefung und schrittweisen Validierung technischer Referenzwerte begründet, um unangemessene Werte zu vermeiden, die die finanzielle Nachhaltigkeit der Einrichtungen gefährden könnten. Bis zum Abschluss dieses Prozesses bleiben die derzeitigen Finanzierungsregelungen in Kraft.
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