Gesetzgebende Versammlung schlägt Steuerbefreiung für handwerklich hergestellten Zuckerrohrschnaps vor
Die Gesetzgebende Versammlung von Madeira hat einen Gesetzentwurf zur Steuerbefreiung für handwerklich hergestellte Spirituosen aus Zuckerrohr gebilligt, die dem bestehenden Regime für Obstbrände gleichgestellt werden.
Die Gesetzgebende Versammlung der Autonomen Region Madeira hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Verbrauchsteuern gebilligt. Ziel ist es, das Steuerbefreiungsregime und den Verzicht auf Meldepflichten auf handwerklich hergestellte Spirituosen aus Zuckerrohr (Saccharum spp.) auszuweiten.
Der Vorschlag, der durch die Entschließung der Gesetzgebenden Versammlung der Autonomen Region Madeira Nr. 27/2026/M vom 31. Juli gebilligt wurde, wird nun der Versammlung der Republik zur Diskussion und Verabschiedung als nationales Gesetz vorgelegt.
Der Gesetzentwurf erkennt an, dass die häusliche und handwerkliche Herstellung von Zuckerrohrschnaps, eine traditionelle Praxis in mehreren Regionen, einschließlich Madeira, einen kulturellen und historischen Wert hat. Derzeit sieht das Gesetz über die Verbrauchsteuern bereits ein Befreiungsregime für Spirituosen aus Obst vor, die von Kleinproduzenten für den Eigenverbrauch hergestellt werden. Diese Befreiung galt jedoch nicht für Zuckerrohr, was eine Ungleichheit schuf.
Die vorgeschlagene Änderung wird in Artikel 67 des Gesetzes eingefügt und schließt nun ausdrücklich Getränke auf der Basis von "Zuckerrohr (Saccharum spp.)" in das gleiche Regime ein. Die Befreiung gilt unter der Voraussetzung, dass die Herstellung von einer Privatperson für den Eigenverbrauch, den Verbrauch ihrer Familie oder von Gästen ohne jede entgeltliche Gegenleistung erfolgt und dass die Rohstoffe von einem Grundstück des Herstellers stammen.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine lokale Tradition zu schützen und aufzuwerten und dabei den kulturellen Erhalt mit den Erfordernissen der Steuerkontrolle in Einklang zu bringen.
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