Die Gesetzgebende Versammlung Madeiras hat dem portugiesischen Parlament einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Eigentum an Wasserressourcen vorgelegt, der die Rolle der Autonomen Regionen bei der Verwaltung der öffentlichen Meeresdomäne anerkennt.
Die Gesetzgebende Versammlung der Autonomen Region Madeira hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 54/2005 vom 15. November, das das Eigentum an Wasserressourcen festlegt, genehmigt und an das portugiesische Parlament gesandt.
Die Initiative, die durch die Entschließung der Gesetzgebenden Versammlung der Autonomen Region Madeira Nr. 24/2026/M vom 27. Juli formalisiert wurde, wird als "fünfte Änderung" des genannten Gesetzes bezeichnet. Das Hauptziel ist es, eine als "Fehlanpassung" betrachtete Diskrepanz zwischen der verfassungsrechtlichen Norm und dem geltenden Recht zu korrigieren und ausdrücklich anzuerkennen, dass die archipelagische Realität Madeiras und der Azoren die Beteiligung der jeweiligen Autonomen Regionen an der Festlegung der öffentlichen Politik und der Ausübung der Verwaltungs-, Management- und Gerichtsbarkeitsbefugnisse über die angrenzende öffentliche Meeresdomäne erfordert.
Der Vorschlag argumentiert, dass mehr als 80% der nationalen Ausschließlichen Wirtschaftszone auf die Existenz der Autonomen Regionen zurückzuführen sind, was Portugal eine relevante geostrategische Position im Atlantik verleiht. Die derzeitige Fassung des Gesetzes, die besagt, dass die öffentliche Meeresdomäne ausschließlich dem Staat gehört, wird als Missachtung des verfassungsrechtlichen Rahmens und des Autonomieprinzips angesehen.
Die vorgeschlagenen Änderungen modifizieren die Artikel 4, 13 und 14 des Gesetzes Nr. 54/2005. Der vorgeschlagene Wortlaut für Artikel 4 legt fest, dass "die öffentliche Meeresdomäne dem Staat gehört, unbeschadet der Befugnisse der Autonomen Regionen in Bezug auf die Festlegung der öffentlichen Politik, das Management, die Verwaltung, die Aufsicht, die Nutzung und die Verwertung der Güter", wobei die Souveränität des Staates in Fragen der Sicherheit und Verteidigung gewahrt bleibt.
Diese Änderung zielt darauf ab, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Autonomen Regionen eigene gesetzgeberische Mechanismen für die Verwaltung des in ihre Gebiete integrierten Küstenmeeres entwickeln können, entsprechend den regionalen Besonderheiten und den Anforderungen an Umweltschutz und nachhaltige wirtschaftliche Wertschöpfung.
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