Die Berichtigungserklärung Nr. 22/2026 korrigiert eine Ungenauigkeit in der Haushaltsklassifizierung eines vom PRR finanzierten Projekts, das vom Madeira-Institut für Unternehmensentwicklung verwaltet wird.
Es wurde eine Berichtigungserklärung veröffentlicht, um einen materiellen Fehler in einer kürzlich erlassenen Verordnung zu korrigieren. Die Berichtigungserklärung Nr. 22/2026 des Regionalsekretariats für Wirtschaft berichtigt Absatz 2 der Verordnung Nr. 310/2026 vom 14. Juli.
Die ursprüngliche Verordnung betraf die Änderung und Umverteilung der Haushaltslasten für das Projekt PIDDAR 53517 - C05-i07-RAM - Kapitalisierungsinstrumente für Unternehmen in Madeira. Dieses Projekt wird im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (RRP) finanziert und vom Institut für Unternehmensentwicklung, IP-RAM durchgeführt.
Die Erklärung gibt an, dass in Punkt 2 der Verordnung, wo ursprünglich zu lesen war, dass die Ausgaben nur unter der Wirtschaftsklassifizierung 04.02.01.Y0.Y0 geplant waren, nun zu lesen ist, dass sie unter den Wirtschaftsklassifizierungen 04.02.01.Y0.Y0 und D08.02.01.Y0Y0 geplant sind.
Beide Klassifizierungen gehören zum gleichen Projekt 53517 des Privathaushalts des Instituts für Unternehmensentwicklung. Die Berichtigung stellt die korrekte Buchführung und finanzielle Ausführung der RRP-Mittel sicher, die für Kapitalisierungsinstrumente für Unternehmen in der Region bestimmt sind.
Eine gemeinsame Verordnung der regionalen Sekretariate für Finanzen und Ausrüstung genehmigt die haushaltliche Umverteilung von 19.800 Euro für Dienstleistungen zur Überwachung eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit dem Baustopp der Ponte Nova.
Der Regionalregierungsrat genehmigte eine außerordentliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 5 Millionen Euro zur Übernahme der nicht abzugsfähigen Mehrwertsteuer für Projekte im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans.
Verordnung Nr. 428/2026 genehmigt eine außerordentliche finanzielle Unterstützung von bis zu 4 Millionen Euro zur Erstattung der von sozialen Solidaritätseinrichtungen getragenen und nicht erstatteten Mehrwertsteuer für Projekte, die durch den Aufbau- und Resilienzplan finanziert werden.