Regionalregierung genehmigt 4 Millionen Euro zur Erstattung der Mehrwertsteuer für soziale Solidaritätseinrichtungen mit PRR-Projekten
Verordnung Nr. 428/2026 genehmigt eine außerordentliche finanzielle Unterstützung von bis zu 4 Millionen Euro zur Erstattung der von sozialen Solidaritätseinrichtungen getragenen und nicht erstatteten Mehrwertsteuer für Projekte, die durch den Aufbau- und Resilienzplan finanziert werden.
Das Regionalsekretariat für Finanzen und das Regionalsekretariat für Inklusion, Arbeit und Jugend haben die Verordnung Nr. 428/2026 vom 3. September veröffentlicht, die die Haushaltsausgaben für ein außerordentliches finanzielles Unterstützungsprogramm namens "PRR-RAM MwSt-Unterstützung" genehmigt.
Diese Unterstützung, die durch einen Beschluss des Regionalregierungsrats gewährt wird, ist speziell für private soziale Solidaritätseinrichtungen (IPSS) und gleichgestellte Einrichtungen bestimmt. Ziel ist es, die Mehrwertsteuer (MwSt.) zu erstatten, die diese Einrichtungen im Rahmen der Durchführung von Projekten getragen haben, die durch den Aufbau- und Resilienzplan (PRR) in der Autonomen Region Madeira finanziert wurden, und die sie nicht zurückerhalten konnten.
Die Einzelheiten der genehmigten Unterstützung sind wie folgt:
- Maximaler Gesamtbetrag: 5.000.000,00 € (fünf Millionen Euro).
- Aufteilung auf die Wirtschaftsjahre:
- Wirtschaftsjahr 2026: 4.413.164,00 €
- Wirtschaftsjahr 2027: 586.836,00 €
Die Verordnung legt fest, dass es sich bei der Unterstützung um eine nicht rückzahlbare finanzielle Beteiligung handelt und ausschließlich für tatsächlich getragene MwSt. gilt, sofern diese nicht abzugsfähig ist, nicht erstattet wurde und nicht Gegenstand einer anderen öffentlichen Beteiligung ist.
Für das Jahr 2026 ist die Ausgabe von 4.413.164,00 € im Haushalt des Regionalsekretariats für Inklusion, Arbeit und Jugend spezifisch veranschlagt. Der Betrag für 2027 wird im Haushalt des jeweiligen Jahres eingestellt. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
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