Regionalregierung passt Haushaltsverpflichtungen für das Programm Mar 2030 an
Die Regionalregierung von Madeira hat durch die Verordnung Nr. 181/2026 die Haushaltsverpflichtungen für die Unterstützung durch das Programm Mar 2030 in der Autonomen Region Madeira für den Zeitraum 2021-2027 angepasst. Diese Maßnahme ändert die zuvor in der Verordnung Nr. 631/2023 vorgesehenen Bestimmungen.
Die neue Verteilung der Verpflichtungen nach Geschäftsjahr ist wie folgt:
- 2025: 317.694,56 €
- 2026: 382.305,44 €
- 2027: 200.000,00 €
- 2028: 200.000,00 €
- 2029: 200.000,00 €
- 2030: 164.286,00 €
Die Ausgaben für 2026 sind ordnungsgemäß im Haushalt der Autonomen Region Madeira für 2026 unter der organischen Klassifizierung 48 9 50 04 00 und dem Programm 044 verbucht.
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