Der Rat der Regionalregierung hat die Rechnungslegung des Teilsektors für das Geschäftsjahr 2025 genehmigt und das Nettoergebnis in die Gewinnrücklagen integriert.
Der Rat der Regionalregierung hat in seiner Plenarsitzung am 23. April 2026 die Rechnungslegung des Teilsektors der Regionalregierung von Madeira für das Geschäftsjahr 2025 gemäß Beschluss Nr. 251/2026 förmlich genehmigt.
Die Entscheidung, die den Normen des Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung entspricht, legt zudem die Übertragung des Nettoergebnisses der Periode in Höhe von 27.940.873,06 Euro auf die Gewinnrücklagen fest. Die Finanzunterlagen sind im Generalsekretariat der Präsidentschaft archiviert.
Ein außergewöhnliches Regime wurde veröffentlicht, um sozialen Solidaritätseinrichtungen und gleichgestellten Einrichtungen zu helfen, die Kosten der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für durch den Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Projekte zu tragen.
Die finanzielle Unterstützung, die die Mehrwertsteuer für Projekte des Aufbau- und Resilienzplans subventioniert, umfasst nun auch Investitionen in den regionalen Gesundheitsdienst, wobei der Gesamtbetrag auf über 5,3 Millionen Euro erhöht wurde.
Verordnung Nr. 518/2026 erhöht die finanzielle Unterstützung zur Kompensation der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für soziale Einrichtungen und erweitert den Anwendungsbereich auf Projekte des Regionalen Gesundheitsdienstes, die durch den Aufbau- und Resilienzplan (PRR) finanziert werden.