Die Verordnung Nr. 269/2026 legt die Beträge und Bedingungen für den Vergütungszuschlag für Betreuer und Stipendien für Studierende in der betreuten Unterrichtspraxis fest.
Die Regionalregierung von Madeira hat die Verordnung Nr. 269/2026 veröffentlicht, die das Unterstützungssystem für kooperierende Betreuer und Masterstudierende regelt, die ihre betreute Unterrichtspraxis im regionalen öffentlichen Netz absolvieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die regionale Realität an die Änderungen anzupassen, die durch das Rechtsregime für die berufliche Qualifikation für den Lehrberuf eingeführt wurden.
Lehrkräfte, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen und sich nicht für eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung entscheiden, haben Anspruch auf einen monatlichen Vergütungszuschlag, der für maximal zehn Monate gezahlt wird:
Studierende, die die letzten zwei Semester des Masterstudiums absolvieren, die der betreuten Unterrichtspraxis entsprechen, haben Anspruch auf ein monatliches Stipendium in Höhe von 360,00 €, ebenfalls bis zu einer Grenze von zehn Monaten. Die Auszahlung ist an die Vorlage von Nachweisen über den Besuch, das Bestehen der Lehrveranstaltung, die IBAN sowie das Fehlen von Steuer- oder Sozialversicherungsschulden gebunden.
Die Verordnung tritt zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 in Kraft, wobei die Anordnung Nr. 13/2011 ab dem 1. September 2026 aufgehoben wird.
Die Universität Madeira erhält 188.904 Euro nach einem neuen Zeitplan, um die Umsetzung des Projekts für digitale Lehrbücher der Autonomen Region Madeira zu überwachen.
Das Regionalsekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie hat die Karriereentwicklung von drei Betriebsassistenten zu technischen Funktionen in drei Schulen der Region genehmigt.
Sofia Maria Araújo Canha, Präsidentin des Verwaltungsrats der Grund- und Sekundarschule Calheta, wurde die Befugnis zur Genehmigung von Ausgaben und deren Zahlung delegiert.