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Bildung1 Min. Lesezeit

Regionalregierung legt neue Regeln für Praktikumsbetreuer und Masterstipendien fest

Die Verordnung Nr. 269/2026 legt die Beträge und Bedingungen für den Vergütungszuschlag für Betreuer und Stipendien für Studierende in der betreuten Unterrichtspraxis fest.

Die Regionalregierung von Madeira hat die Verordnung Nr. 269/2026 veröffentlicht, die das Unterstützungssystem für kooperierende Betreuer und Masterstudierende regelt, die ihre betreute Unterrichtspraxis im regionalen öffentlichen Netz absolvieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die regionale Realität an die Änderungen anzupassen, die durch das Rechtsregime für die berufliche Qualifikation für den Lehrberuf eingeführt wurden.

Zuschlag für kooperierende Betreuer

Lehrkräfte, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen und sich nicht für eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung entscheiden, haben Anspruch auf einen monatlichen Vergütungszuschlag, der für maximal zehn Monate gezahlt wird:

  • 100,80 € pro Monat: für die Betreuung von bis zu zwei Studierenden.
  • 107,10 € pro Monat: für die Betreuung von drei oder vier Studierenden.

Stipendien für Studierende

Studierende, die die letzten zwei Semester des Masterstudiums absolvieren, die der betreuten Unterrichtspraxis entsprechen, haben Anspruch auf ein monatliches Stipendium in Höhe von 360,00 €, ebenfalls bis zu einer Grenze von zehn Monaten. Die Auszahlung ist an die Vorlage von Nachweisen über den Besuch, das Bestehen der Lehrveranstaltung, die IBAN sowie das Fehlen von Steuer- oder Sozialversicherungsschulden gebunden.

Die Verordnung tritt zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 in Kraft, wobei die Anordnung Nr. 13/2011 ab dem 1. September 2026 aufgehoben wird.

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