Die Autonome Region Madeira hat die Intervention F.2.5 des GAP-Strategieplans reguliert, die Investitionen in Forsttechnologien sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Forstprodukten finanziert.
Die Verordnung Nr. 440/2026 des Regionalsekretariats für Landwirtschaft und Fischerei wurde veröffentlicht, die den Durchführungsrahmen für die Intervention F.2.5 - „Förderung von Investitionen in Forsttechnologien und die Verarbeitung und Vermarktung von Forstprodukten“ im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 (PEPAC R.A. Madeira) festlegt. Diese Intervention zielt darauf ab, zur Minderung des Klimawandels beizutragen und Beschäftigung, Wachstum und soziale Inklusion in ländlichen Gebieten, einschließlich der zirkulären Bioökonomie, zu fördern.
Zu den förderfähigen Begünstigten gehören Inhaber und Bewirtschafter von Waldflächen, Erzeugergemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Haupttätigkeit in den Bereichen Forstwirtschaft, Holzeinschlag, Gewinnung von Forstprodukten, forstliche Dienstleistungen, Sägewerke und Holzschutz (gemäß den in der Anlage der Verordnung aufgeführten CAE-Codes) liegt.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, mit einem Fördersatz von 70 % für private Einrichtungen und 80 % für öffentliche Einrichtungen. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
Anträge müssen die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit des Projekts und seinen Beitrag zur Wertsteigerung von Forstprodukten nachweisen. Das Antragsverfahren wird elektronisch auf der Grundlage noch zu veröffentlichender Aufforderungen durchgeführt, und die Projekte müssen innerhalb von maximal 24 Monaten umgesetzt werden.
Die Verordnung Nr. 429/2026 genehmigt die Verteilung von 280.000 Euro an den Club Sports da Madeira für die Durchführung der Sportveranstaltung 'Rally Madeira Legend 2026'.
Gemeinsame Anordnung Nr. 82/2026 genehmigt die maximalen Verkaufspreise für Benzin und Diesel, die ab dem 3. September 2026 gelten.
Verordnung Nr. 421/2026 legt die Betriebsregeln für das SIDRAM-Netz fest, definiert die für Erzeuger verfügbaren Dienstleistungen und setzt die zu erhebenden Verarbeitungsgebühren.