Genehmigte PAC Social-Verordnung zur Unterstützung von Wohlfahrtsverbänden bei Treibstoffkosten
Die Verordnung für das außerordentliche Treibstoffunterstützungsprogramm (PAC Social) wurde veröffentlicht und gewährt Wohlfahrtsverbänden finanzielle Entschädigung für zusätzliche Diesel- und Benzinkosten.
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Die Verordnung für das Außerordentliche Treibstoffunterstützungsprogramm - PAC Social wurde offiziell genehmigt. Es handelt sich um eine außergewöhnliche und befristete Unterstützungsmaßnahme, die Private Soziale Solidaritätseinrichtungen (IPSS) und gleichgestellte Einrichtungen für gestiegene Treibstoffkosten entschädigen soll. Das durch die Verordnung Nr. 364/2026 geschaffene Programm tritt am 7. April 2026 in Kraft und deckt bis zum 30. Juni 2026 angefallene Ausgaben ab.
Die Unterstützung zielt darauf ab, die Auswirkungen des außergewöhnlichen Drucks durch steigende Treibstoffpreise, der aus dem internationalen geopolitischen Kontext resultiert, auf wesentliche soziale Sektoren der Region abzumildern.
Wer kann sich bewerben?#
Antragsberechtigte Einrichtungen sind IPSS und gleichgestellte Einrichtungen, deren satzungsmäßiger Tätigkeitsbereich soziale Unterstützung vorsieht. Sie müssen kumulativ mehrere Bedingungen erfüllen, darunter:
- In der Autonomen Region Madeira (RAM) tätig sein.
- Rechtlich konstituiert und beim Madeira-Institut für soziale Sicherheit registriert sein.
- Im Zentralen Register des wirtschaftlich Berechtigten (RCBE) eingetragen sein.
- Eine geregelte Steuer- und Sozialversicherungssituation haben.
Unterstützungsbeträge#
Der Unterstützungsbetrag ist festgelegt und wird anhand der Anzahl förderfähiger Fahrzeuge (im Eigentum der Einrichtung oder aufgrund eines legitimen Titels genutzt) definiert, die sozialen Aktivitäten zugewiesen sind:
- Bis zu 3 Fahrzeuge: 300,00 €
- Zwischen 4 und 5 Fahrzeugen: 450,00 €
- Mehr als 5 Fahrzeuge: 600,00 €
Treibstoffausgaben dienen lediglich dem Nachweis der Fahrzeugnutzung und bestimmen nicht den endgültigen Unterstützungsbetrag.
Bewerbungsverfahren#
Anträge müssen bei der Regionaldirektion für Bürgerschaft und Soziales (DRAS) eingereicht werden, und zwar mittels eines speziellen Antragsformulars mit beigefügten Nachweisdokumenten. Die Antragsfrist wird durch eine Anordnung der Regionalsekretärin für Inklusion, Arbeit und Jugend festgelegt.
Das Programm wird aus dem Haushalt der DRAS finanziert, und die Gewährung der Unterstützung unterliegt der Einhaltung der europäischen Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.
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