Regionalregierung genehmigt neue Förderrichtlinien für Fischerei und Aquakultur
Die Verordnung zur Vergabe finanzieller Unterstützung für den Fischerei- und Aquakultursektor wurde genehmigt und legt Anreizsysteme für Maßnahmen von gemeinsamem Interesse der Fischergemeinden fest.
Die Regionalregierung von Madeira hat einen neuen Rechtsrahmen zur Gewährung finanzieller Unterstützung für den Fischerei- und Aquakultursektor genehmigt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit des Sektors zu fördern, indem Maßnahmen von gemeinsamem Interesse unterstützt werden.
Das durch die Verordnung Nr. 371/2026 genehmigte Programm richtet sich an Einrichtungen wie die Casas do Povo (Volkshäuser) und andere private gemeinnützige Organisationen, die relevante Tätigkeiten für den Sektor in der Region ausüben. Die Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen dient der Finanzierung einer breiten Palette von Maßnahmen, von Modernisierung und Digitalisierung bis hin zum Schutz der Fischereiressourcen und der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
Umfang der Förderung
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Förderung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit.
- Modernisierung, Innovation und Digitalisierung fischereirelevanter Aktivitäten.
- Aufwertung von Fischereiprodukten und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbildung und Sicherheit.
- Schutz und Erhaltung der Fischereiressourcen und der marinen Biodiversität.
- Betrieb und Umstrukturierung der Casas do Povo im Rahmen des Sektors.
Bedingungen und Anträge
Interessierte Einrichtungen müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wie z. B. eine ordnungsgemäße Situation gegenüber Finanz- und Sozialversicherungsbehörden, keine Insolvenzverfahren und den Nachweis der technischen und finanziellen Kapazität. Anträge werden über die elektronische Plattform Simplifica innerhalb von Fristen eingereicht, die durch Bekanntmachungen festgelegt werden.
Bei der Bewertung werden Kriterien wie das gemeinsame Interesse der Maßnahme, ihre Relevanz für Fischergemeinden und die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Gewährung der Unterstützung wird durch den Abschluss von Programmverträgen formalisiert.
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