Regionalregierung reguliert Autovermietung auf Madeira
Die neue Verordnung Nr. 214/2026 legt die Regeln für Mietwagen- und Sharing-Aktivitäten in der Autonomen Region Madeira fest, einschließlich Gebühren und Flottenanforderungen.
Die Regionalregierung von Madeira hat die Verordnung Nr. 214/2026 veröffentlicht, die das Regionale Gesetzesdekret Nr. 7/2025/M regelt und den Zugang sowie die Ausübung der Tätigkeit der Vermietung von Personenkraftwagen ohne Fahrer (Mietwagen und Sharing) in der Region definiert.
Wichtigste Maßnahmen:
- Vorherige Mitteilung: Der Zugang zur Tätigkeit hängt von einer vorherigen Mitteilung an das Institut für Mobilität und Verkehr, IP-RAM (IMT, IP-RAM), über eine elektronische Plattform oder persönlich ab.
- Flottenanforderungen: Betreiber müssen über mindestens 10 Fahrzeuge für leichte Pkw oder 5 für andere Kategorien verfügen. Mindestens 10% der Flotte an leichten Fahrzeugen müssen aus emissionsfreien Fahrzeugen bestehen.
- Parken: Es ist ein fester Parkplatz mit einer Mindestkapazität von 20% der Gesamtflotte vorgeschrieben, der sich in einem maximalen Umkreis von 15 km vom Betriebssitz befinden muss.
- Nutzungsgebühr: Ab dem 1. Juni 2026 gilt eine Gebühr von 2 Euro pro Miettag (1 Euro für emissionsfreie Fahrzeuge), bis zu einem Limit von 10 Tagen pro Vertrag. Die Einnahmen werden zwischen dem IMT, IP-RAM (60%) und dem Institut für Wälder und Naturschutz, IP-RAM (40%) aufgeteilt.
- Identifizierung: Alle Fahrzeuge müssen spezifische, nicht entfernbare Aufkleber mit den Maßen 55mm x 50mm tragen, die die Kategorien 'RENT A CAR' oder 'SHARING' unterscheiden.
Die Überwachung der Tätigkeit, einschließlich der vierteljährlichen Flottenberichterstattung, liegt in der Verantwortung des IMT, IP-RAM, das auch die Einhaltung der allgemeinen Vertragsklauseln kontrolliert.
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