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Wirtschaft1 Min. Lesezeit

Regionalregierung ändert Förderregelung zur Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Potenzials

Die Verordnung Nr. 146/2026 führt technische Anpassungen an der Förderregelung für die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Betrieben nach Katastrophen ein.

Die Verordnung Nr. 146/2026 wurde veröffentlicht, die die erste Änderung der Verordnung Nr. 824/2025 vornimmt und das Anwendungsregime für die Intervention F.1.4 - Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials festlegt, die in den Strategieplan der GAP 2023-2027 integriert ist.

Die Änderungen zielen darauf ab, das Förderregime zu vereinfachen und zu klären, wobei hervorzuheben ist:

  • Abschaffung des Auswahlkriterien-Regimes und der Verpflichtung zu deren Einhaltung;
  • Klärung der Form und Höhe der Unterstützung;
  • Anpassung des Regimes an Ausnahmesituationen, die in nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind;
  • Aktualisierung der Anhänge zu förderfähigen Ausgaben (wie Ersatz von Viehbestand, Maschinen und Infrastruktur) und nicht förderfähigen Ausgaben sowie der Tabelle der Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch die Begünstigten.

Diese Maßnahme stärkt die Unterstützung für landwirtschaftliche Erzeuger, deren Betriebe durch Naturkatastrophen oder widrige klimatische Ereignisse beeinträchtigt wurden.

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