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Doppelt veröffentlichte Ernennungsbekanntmachung für unwirksam erklärt

Das Regionalsekretariat für Inklusion, Arbeit und Jugend hat eine doppelt veröffentlichte Ernennungsbekanntmachung im Amtsblatt für unwirksam erklärt.

Das Regionalsekretariat für Inklusion, Arbeit und Jugend hat eine Berichtigungserklärung Nr. 38/2026 herausgegeben, um eine doppelte Veröffentlichung zu berichtigen.

Das Dokument erklärt die Bekanntmachung Nr. 399/2026 vom 24. August für unwirksam, die im Amtsblatt veröffentlicht worden war. Der Grund für die Aufhebung ist, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung einer identischen Veröffentlichung entsprach, die bereits in der Verfügung Nr. 347/2026 vom 26. August enthalten war.

Die genannte Verfügung ernennt Maria Micaela Sousa Baltazar, eine leitende Technikerin der Regionaldirektion für Bildung, zur Direktorin der Abteilung für Inklusion und Menschen mit Behinderungen, im Rahmen einer Vertretung. Da die Ernennung bereits ordnungsgemäß durch die Verfügung veröffentlicht worden war, wird die vorherige Bekanntmachung als überflüssig angesehen und daher aufgehoben.

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