Drei Verordnungen führen Änderungen an Förderregelungen für die Vermarktung lokaler Produkte, die Produktion von Rohrzuckerhonig und Investitionen junger Landwirte ein.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat drei Verordnungen veröffentlicht, die Förderregelungen für den Agrarsektor aktualisieren und an auf europäischer und nationaler Ebene genehmigte Änderungen anpassen.
Diese Verordnung nimmt die dritte Änderung der Verordnung Nr. 238/2017 vor, die die Unterstützung für die Vermarktung bestimmter Produkte aus der Autonomen Region Madeira (RAM) auf dem lokalen Markt festlegt (Maßnahme 3, Aktion 3.2 von POSEI). Die Hauptänderungen umfassen die Aktualisierung von Definitionen (wie die Aufnahme der geschützten Ursprungsbezeichnungen "Madeira-Süßkartoffel g.U." und "Madeira-Zwiebel g.U."), die Klarstellung förderfähiger Produkte und eine 20%ige Erhöhung der Beihilfe für Erzeuger von "Madeira-Anona g.U.", "Madeira-Süßkartoffel g.U." und "Madeira-Zwiebel g.U.".
Diese Verordnung nimmt die erste Änderung der Verordnung Nr. 782/2020 vor, die die Unterstützung für die Produktion von Rohrzuckerhonig festlegt (Maßnahme 2, Aktion 2.1.3 von POSEI). Die Änderung aktualisiert den Beihilfewert, der nun auf 150 Euro pro 100 Kilogramm Rohrzuckerhonig, ausgedrückt als weißer Zucker, festgelegt ist.
Diese Verordnung nimmt die erste Änderung der Verordnung Nr. 583/2025 vor, die das Anwendungsregime für die Intervention F.1.2 - "Investitionen im Zusammenhang mit der Niederlassung junger Landwirte" des GAP-Strategieplans 2023-2027 festlegt. Die Änderungen zielen darauf ab, das Regime zu klären und besser umsetzbar zu machen, einschließlich der Definition eines "jungen Landwirts" (der über eine angemessene Berufsausbildung verfügen muss), Regeln für die Unterbrechung der Betriebsdurchführung und Anpassungen bei förderfähigen Ausgaben und deren Grenzen (wie Ausgaben für Genehmigungen, technische Studien und Antragsbegleitung).
Die Verordnungen Nr. 367/2026 und 368/2026 treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft, während die Verordnung Nr. 369/2026 am Tag nach ihrer Veröffentlichung wirksam wird.
Das Sozialversicherungsinstitut von Madeira hat die Unterzeichnung unbefristeter Arbeitsverträge mit sieben Kandidaten für die Kategorie Betriebsassistent - Fahrer genehmigt.
Der technischen Assistentin Sandra Maria Teixeira de Vargem von der Regionaldirektion für Landwirtschaft, die im CAPA mit Geldmitteln umgeht, wurde die Zulage für Bargeldhandhabung gewährt.
Die Cooperativa de Criadores de Gado das Serras da Freguesia da Calheta, Arco da Calheta, Canhas, Ponta do Sol e Canhas, C.R.Lda. erhält im Jahr 2026 eine finanzielle Unterstützung für ihre Aktivitäten.