Gemeinde Calheta korrigiert kommunalen Masterplan
Die Gemeinde Calheta hat die erste materielle Korrektur der Änderung der 1. Revision ihres kommunalen Masterplans vorgenommen.
Die Stadtverwaltung von Calheta hat die Bekanntmachung Nr. 180/2026 veröffentlicht, mit der die erste materielle Korrektur der Änderung der 1. Revision des kommunalen Masterplans (PDM) formalisiert wird. Die Entscheidung wurde in der Gemeinderatssitzung am 16. April 2026 getroffen.
Die Korrektur betrifft die Formulierung von Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe d) und Artikel 105 Absatz 1 Buchstabe d) der PDM-Verordnung, wobei die Gebäudehöhe in beiden Punkten auf 10,00 Meter festgelegt wird.
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