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Bewerbungsfrist für außerordentliche Kraftstoffhilfen für private Sozialhilfeeinrichtungen

Private Einrichtungen der sozialen Solidarität (IPSS) können sich vom 3. bis 7. August 2026 für das außerordentliche Kraftstoffhilfeprogramm bewerben.

Die Regionalsekretärin für Inklusion, Arbeit und Jugend hat den Zeitraum festgelegt, in dem Einrichtungen des Sozialsektors ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Kompensation der gestiegenen Kraftstoffkosten einreichen können.

Die Verfügung Nr. 317/2026 legt fest, dass die Bewerbungsfrist für das Außerordentliche Kraftstoffhilfeprogramm - PAC Social vom 3. bis 7. August 2026 läuft.

Diese Unterstützung, die durch die Resolution Nr. 200/2026 geschaffen und durch die Verordnung Nr. 364/2026 geregelt wurde, soll die Auswirkungen des Preisanstiegs bei Kraftstoffen im Zeitraum vom 6. April bis 30. Juni 2026 abmildern. Das Programm richtet sich an Private Einrichtungen der sozialen Solidarität (IPSS) und gleichgestellte Einrichtungen.

Interessierte Einrichtungen sollten die Programmrichtlinien konsultieren, um die Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren kennenzulernen.

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