Eine gemeinsame Verordnung der regionalen Gesundheits- und Finanzabteilungen genehmigt die Ausgaben und verteilt die Kosten eines Vierjahresvertrags für den Erwerb virologischer Diagnosereagenzien.
Die Verordnung Nr. 388/2026 wurde veröffentlicht, die gemeinsam von der Regionalsekretärin für Gesundheit und Zivilschutz und dem Regionalsekretär für Finanzen unterzeichnet wurde und die Zuweisung der Haushaltslasten für einen Vertrag zum Erwerb von Reagenzien für den Gesundheitsdienst genehmigt.
Der Vertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren dient dem Erwerb von Virologie-Chemilumineszenz-Reagenzien für den SESARAM, EPERAM Immunhämatotherapie-Dienst. Der Gesamtgrundpreis der Vereinbarung beträgt 4.293.816,90 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 23%.
Die Verordnung legt folgende mehrjährige Aufschlüsselung der Ausgaben fest:
Das Dokument ermöglicht es zudem, dass der für jedes Jahr festgelegte Betrag um den Saldo des Vorjahres erhöht werden kann, was Flexibilität bei der Haushaltsausführung gewährleistet.
Die Ausgaben für 2026 sind bereits im Haushalt von SESARAM, EPERAM unter der Finanzierungsquelle 389 und der wirtschaftlichen Klassifizierung D.02.01.09 enthalten. Die Lasten für die Folgejahre werden in den jeweiligen Jahresbudgets berücksichtigt.
Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Preis für jeden Block mit 50 Bescheinigungen für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wurde auf 5 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt und wird ausschließlich vom Gesundheitsverwaltungsinstitut geliefert.
Fünf Regionalsekretariate haben den Gesamthaushalt für das APOIAR+-Programm festgelegt, das Produkte wie Rollstühle oder Prothesen für Menschen mit Behinderungen oder vorübergehender Beeinträchtigung finanziert.
Die Regionalregierung hat die Haushaltszuweisung für den Erwerb einer integrierten Managementlösung für den Transportdienst des regionalen Gesundheitsdienstes genehmigt.