Regierung genehmigt 4,4-Millionen-Euro-Vertrag für SESARAM-Virologiereagenzien
Eine gemeinsame Verordnung der regionalen Gesundheits- und Finanzabteilungen genehmigt die Ausgaben und verteilt die Kosten eines Vierjahresvertrags für den Erwerb virologischer Diagnosereagenzien.
Die Verordnung Nr. 388/2026 wurde veröffentlicht, die gemeinsam von der Regionalsekretärin für Gesundheit und Zivilschutz und dem Regionalsekretär für Finanzen unterzeichnet wurde und die Zuweisung der Haushaltslasten für einen Vertrag zum Erwerb von Reagenzien für den Gesundheitsdienst genehmigt.
Der Vertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren dient dem Erwerb von Virologie-Chemilumineszenz-Reagenzien für den SESARAM, EPERAM Immunhämatotherapie-Dienst. Der Gesamtgrundpreis der Vereinbarung beträgt 4.293.816,90 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 23%.
Die Verordnung legt folgende mehrjährige Aufschlüsselung der Ausgaben fest:
- Wirtschaftsjahr 2026: 474.476,57 €
- Wirtschaftsjahr 2027: 1.431.272,30 €
- Wirtschaftsjahr 2028: 1.431.272,30 €
- Wirtschaftsjahr 2029: 956.795,73 €
Das Dokument ermöglicht es zudem, dass der für jedes Jahr festgelegte Betrag um den Saldo des Vorjahres erhöht werden kann, was Flexibilität bei der Haushaltsausführung gewährleistet.
Die Ausgaben für 2026 sind bereits im Haushalt von SESARAM, EPERAM unter der Finanzierungsquelle 389 und der wirtschaftlichen Klassifizierung D.02.01.09 enthalten. Die Lasten für die Folgejahre werden in den jeweiligen Jahresbudgets berücksichtigt.
Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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