Die Verordnung zur Mittelzuweisung für die Schaffung von stationären Plätzen in der Pädiatrischen Integrierten Langzeitpflege, finanziert durch den Aufbau- und Resilienzfonds, wurde widerrufen.
Die Regionalregierung hat die Verordnung widerrufen, die die Mittelzuweisung für ein pädiatrisches Gesundheitsprojekt genehmigte, da keine finanzielle Ausführung erfolgt ist.
Die Verordnung Nr. 386/2026 widerruft die Verordnung Nr. 94/2025 vom 29. Januar, geändert durch die Verordnung Nr. 800/2025 vom 9. Dezember. Diese früheren Erlasse genehmigten die Verteilung der Haushaltslasten für die Durchführung der Investition C01-i05-RAM - Stärkung des Regionalen Gesundheitsdienstes, speziell unter der Teilinvestition C01-i05.01 - Ausbau, Entwicklung und Verbesserung des Netzes für Integrierte Langzeitpflege.
Ziel des Projekts war die Schaffung von stationären Plätzen in der Kategorie Pädiatrische Integrierte Langzeitpflege, finanziert im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (PRR), bis zu einem Gesamtbetrag von 1.128.000,00 €.
Der Text der Verordnung begründet den Widerruf damit, dass bis heute keine finanzielle Ausführung des genehmigten Betrags erfolgt ist. Diese Maßnahme fällt unter das Ausnahmeregime zur Beschleunigung der Verfahren der PRR-RAM-Projekte.
Der Preis für jeden Block mit 50 Bescheinigungen für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wurde auf 5 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt und wird ausschließlich vom Gesundheitsverwaltungsinstitut geliefert.
Fünf Regionalsekretariate haben den Gesamthaushalt für das APOIAR+-Programm festgelegt, das Produkte wie Rollstühle oder Prothesen für Menschen mit Behinderungen oder vorübergehender Beeinträchtigung finanziert.
Die Regionalregierung hat die Haushaltszuweisung für den Erwerb einer integrierten Managementlösung für den Transportdienst des regionalen Gesundheitsdienstes genehmigt.