Zuzahlung für häusliche Beatmungspflege in SRS-Madeira verschoben
Die Regionalregierung hat das Inkrafttreten der Zuzahlung durch Begünstigte für häusliche Beatmungspflege auf den 1. Oktober 2026 verschoben.
Die Verordnung Nr. 293/2026, die gemeinsam von den Regionalsekretariaten für Gesundheit und Zivilschutz sowie für Finanzen veröffentlicht wurde, führt die siebte Änderung des Abrechnungsregimes für die Erbringung technischer Gesundheitsleistungen im Bereich der häuslichen Beatmungspflege (CRD) ein.
Die Entscheidung wird mit der Notwendigkeit begründet, die Interoperabilität zwischen den IT-Systemen des öffentlichen Sektors und denen der Dienstleister zu gewährleisten, um eine angemessene technische Anpassung zu ermöglichen. Daher wird die Zuzahlung, die vom Begünstigten des Regionalen Gesundheitsdienstes (SRS-Madeira) zu tragen ist, erst ab dem 1. Oktober 2026 wirksam.
Bis zu diesem Datum liegt die Übernahme der Kosten für die Zuzahlung in der Verantwortung von IASAÚDE, IP-RAM, wodurch sichergestellt wird, dass den Nutzern während dieser Übergangszeit kein Nachteil entsteht.
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