Regierung verstärkt Finanzierung für drei Langzeitpflegeeinheiten
Drei vom Regionalregierung von Madeira genehmigte Verordnungen aktualisieren die Beträge der Programmverträge mit Einrichtungen für Langzeitpflege und -unterhalt, insgesamt über 8,3 Millionen Euro.
Die Regionalregierung von Madeira hat die Aktualisierung der finanziellen Beträge für drei Programmverträge im Rahmen des Integrierten Netzwerks für Fortlaufende Pflege (REDE) genehmigt. Die Änderungen, die per Verordnung veröffentlicht wurden, ergeben sich aus der Überarbeitung des Tagessatzes pro Nutzer, die durch die Verordnung Nr. 865/2025 vom 30. Dezember mit rückwirkender Gültigkeit zum 1. August 2025 verfügt wurde.
Diese regulatorische Aktualisierung erforderte eine Anpassung der Vertragswerte, um die wirtschaftlich-finanzielle Balance der Vereinbarungen und eine angemessene Haushaltsdeckung sicherzustellen. Die neuen Gesamtbeträge, von der Mehrwertsteuer befreit, wurden auf die Wirtschaftsjahre 2024 bis 2027 entsprechend der Ausführung jedes Vertrags verteilt.
Die begünstigten Einrichtungen sind:
- Instituto São João de Deus über Verordnung Nr. 316/2026, die die Verordnung Nr. 186/2025 ändert. Der insgesamt genehmigte Betrag beträgt 2.086.554,99 €, verteilt wie folgt: 546.757,75 € für 2025; 833.587,64 € für 2026; und 706.209,60 € für 2027.
- DILECTUS, Residências Assistidas, S.A. über Verordnung Nr. 317/2026, die die Verordnung Nr. 900/2024 ändert. Der insgesamt genehmigte Betrag beträgt 3.730.445,30 €, verteilt wie folgt: 102.074,94 € für 2024; 1.037.548,04 € für 2025; 1.508.513,82 € für 2026; und 1.082.308,50 € für 2027.
- Lar D´Ajuda - Lar e Centro Dia, Sociedade Unipessoal, Lda. (Einheit Lar D´Ajuda IV) über Verordnung Nr. 318/2026, die die Verordnung Nr. 871/2024 ändert. Der insgesamt genehmigte Betrag beträgt 2.548.586,56 €, verteilt wie folgt: 68.037,48 € für 2024; 743.562,82 € für 2025; 1.015.447,26 € für 2026; und 721.539,00 € für 2027.
Die Verordnungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, ihre finanziellen Auswirkungen gelten jedoch ab dem 1. August 2025. Die Ausgaben für 2026 sind in den Haushalten des Instituts für Gesundheitsverwaltung, IP-RAM, und des Regionalsekretariats für Inklusion, Arbeit und Jugend gedeckt.
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