Skip to content
Kaufen oder verkaufen auf Madeira? Kleinanzeigen auf madeiraportal.pt
Infrastruktur1 Min. Lesezeit

Regionalregierung genehmigt drei Verordnungen zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten

Das Regionalsekretariat für Finanzen und das Regionalsekretariat für Ausrüstung und Infrastruktur haben drei Verordnungen veröffentlicht, die die Mittelverteilung für Sanierungs- und Entwicklungsprojekte genehmigen.

Die Regionalregierung von Madeira hat durch drei im Amtsblatt veröffentlichte Verordnungen die Verteilung von Haushaltslasten für die finanzielle Beteiligung an drei verschiedenen Infrastrukturinvestitionsprojekten genehmigt. Die Entscheidungen betreffen einen Gesamtbetrag von über 3,3 Millionen Euro.

Die Projekte reichen von einem integrierten Sanierungsprogramm bis hin zu spezifischen Eingriffen in Porto Santo und Ribeira da Boaventura. Die Mittel sind auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 gestaffelt.

Geförderte Projekte

  • PRID-Programm (PIDDAR 51386) über Verordnung Nr. 406/2026: Umverteilung von Haushaltslasten bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 3.200.000,00 €. Die Staffelung ist wie folgt: 0,00 € für 2024; 830.509,56 € für 2025; 1.400.000,00 € für 2026; und 969.490,44 € für 2027.
  • Sanierung des Kultur- und Kongresszentrums Porto Santo (PIDDAR 53316) über Verordnung Nr. 407/2026: Genehmigung von Lasten für einen Programmvertrag mit der Porto Santo Development Society, S.A. bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 450.000,00 €. Die Staffelung ist: 200.000,00 € für 2026 und 250.000,00 € für 2027.
  • Sanierung des Bauvorhabens Ribeira da Boaventura (PIDDAR 52761) über Verordnung Nr. 408/2026: Genehmigung von Lasten für einen Programmvertrag mit der SMD - Metropolitan Development Society, S. A. bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 190.000,00 €. Die Staffelung ist: 150.000,00 € für 2026 und 40.000,00 € für 2027.

Die Verordnungen legen fest, dass die für jedes Jahr festgelegten Beträge um den Saldo des Vorjahres erhöht werden können. Alle genannten Beträge enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Verordnungen Nr. 407/2026 und 408/2026 traten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft, während die Verordnung Nr. 406/2026 am folgenden Tag in Kraft trat.

Diesen Artikel teilen

Verwandte Artikel