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Regionalregierung genehmigt neue Kernstruktur der Regionalen Straßenbaubehörde

Die Regionale Straßenbaubehörde (DRE) verfügt nun über eine neue interne Organisation, die darauf abzielt, die Verwaltung des regionalen Straßennetzes zu optimieren.

Die Verordnung Nr. 267/2026 wurde veröffentlicht, mit der die neue Kernstruktur der Regionalen Straßenbaubehörde (DRE) genehmigt wird. Dieses Dekret folgt auf das Regionale Regulierungsdekret Nr. 3/2026/M, das die Mission und die Aufgaben dieser Behörde festlegte.

Die DRE gliedert sich nun in die folgenden sechs organischen Kerneinheiten:

  • Direktion für Konzessionen und Projekte (DSCP)
  • Direktion für Bauarbeiten (DSO)
  • Direktion für Instandhaltung und Betrieb (DSCE)
  • Direktion für technische Unterstützung (DSAT)
  • Direktion für Personalwesen (DSRH)
  • Direktion für Finanzen (DSF)

Neben der Kernstruktur legt das Dekret die maximale Anzahl flexibler organischen Einheiten auf sieben fest. Die Verordnung bestimmt zudem, dass die derzeitigen Dienstverhältnisse der Abteilungsleiter in die entsprechenden neuen organischen Einheiten übergehen. Mit Inkrafttreten dieses Dekrets wird die Verordnung Nr. 44/2017 vom 16. Februar samt ihrer nachfolgenden Änderungen aufgehoben.

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